Die schriftlichen Klausuren bilden die zweite Säule der SRDP, wobei die Kandidatinnen und Kandidaten das 3 - 3 Modell (drei Klausuren, drei mündliche Prüfungen) oder das 4 - 2 Modell (vier Klausuren, zwei mündliche Prüfungen) wählen können. Alle Klausuren, ausgenommen Darstellende Geometrie, sind standardisiert und werden österreichweit am selben Tag durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben, die Durchführung und die Beurteilungskriterien werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgegeben.
Es gibt eine wesentliche Änderung bei den schriftlichen Prüfungen ab dem Haupttermin 2021:
Die Leistungen der zuletzt besuchten Schulstufe werden bei der Klausurprüfung berücksichtigt, das heißt, die Jahresnote beziehungsweise Semesternoten und die Note der Klausurprüfung (umfasst die Note der schriftlichen Klausurarbeit und gegebenenfalls der mündlichen Kompensationsprüfung) werden 50:50 bei der Gesamtnote berücksichtigt. Wenn sich keine eindeutige Beurteilung ergibt, entscheidet die Note der Klausurprüfung.
Für eine positive Gesamtbeurteilung muss ein Schwellenwert bei der Klausurarbeit erreicht werden, der ein „ehrliches Bemühen“ des Kandidaten bzw. der Kandidatin belegt. Das bedeutet bei Klausurarbeiten, die mit einem Punktesystem beurteilt werden, dass mindestens 30 Prozent der Punkte erreicht werden müssen. In Deutsch muss der Inhalt bei einem der beiden Schreibaufträge positiv beurteilt sein.
Allgemeine Informationen und frühere Prüfungsaufgaben: https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/unterrichtssprache/allgemeine-informationen/
Kandidatinnen und Kandidaten können zwischen drei Aufgabenpaketen wählen, die jeweils unter einer thematischen Klammer stehen. Jedes der drei Aufgabenpakete besteht aus zwei voneinander unabhängigen Aufgabenstellungen. Es sind von der Kandidatin/vom Kandidaten zwei Texte zu verfassen. Die zu schreibenden Texte sind in einer der Textsorten zu verfassen, die im Textsortenkatalog beschrieben sind.
Die Arbeitszeit beträgt 300 Minuten.
Gedruckte, von der Schule kontrollierte Wörterbücher sind zulässig.
Elektronische Wörterbücher sind zulässig.
Die Verwendung eines konventionellen Textverarbeitungsprogramms ist zulässig.
(Stand März 2019 - ablauf.srdp.at)
Allgemeine Informationen und frühere Prüfungsaufgaben: https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/mathematik/allgemeine-informationen/
Änderungen der schriftlichen Reifeprüfung Mathematik werden schon zum Haupttermin 2021 gültig:
Die Neuerungen werden in einem Video sehr übersichtlich dargestellt:
Eine Übungssammlung zu den neuen Typ-2-Aufgaben mit reduziertem Kontext, die es ab Haupttermin 2021 geben wird gibt es auf der Seite: https://www.matura.gv.at/downloads/download/srp-mathematik-ahs-typ-2-aufgabe-mit-reduziertem-kontext
Ab dem Haupttermin 2025/26 gibt es weitere Neuerungen. Diese Änderungen gelten für alle Schülerinnen und Schüler, die bei uns im Schuljahr 2022/23 die Oberstufe beginnen:
https://www.matura.gv.at/fileadmin/user_upload/downloads/Begleitmaterial/MA/Webinar/srp_ma_weiterentwicklung_webinar-3.mp4
Die unten beschriebene Klausur gibt es nur noch einmal, im 2. Nebentermin des SJ 2019/20, also im Jänner 2021.
Ein Klausurheft enthält 24 Typ-1-Aufgaben und vier bis sechs Typ-2-Aufgaben, welche jeweils in zwei bis sechs Teilaufgaben unterteilt sein können.
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
Bei der Bearbeitung beider Aufgabenteile dürfen der im Unterricht verwendete Taschenrechner, Geogebra und Excel verwendet werden sowie die vom Bundesministerium freigegebene Formelsammlung.
Allgemeine Informationen und frühere Prüfungsaufgaben: https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/lebende-fremdsprachen/allgemeine-informationen/
Für Englisch als erste lebende Fremdsprache sieht der österreichische Lehrplan das Erreichen des Kompetenzniveaus B2 vor (GERS ).
An allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) werden vier Teilfertigkeiten in gleicher Gewichtung überprüft:
Leseverständnis, Hörverständnis, Sprachverwendung im Kontext sowie die Schreibkompetenz.
Der Einsatz von Wörterbüchern ist nicht erlaubt.
Bei der Teilprüfung "Schreiben" ist die Verwendung eines Textverarbeitungsprogramms erlaubt.
Allgemeine Informationen und frühere Prüfungsaufgaben: https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/lebende-fremdsprachen/allgemeine-informationen/
Für Französisch als zweite lebende Fremdsprache sieht der österreichische Lehrplan das Erreichen des Kompetenzniveaus B2 für die Fertigkeit "Lesen" vor, für alle anderen Fertigkeiten das Niveau B1. (GERS ).
An allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) werden vier Teilfertigkeiten in gleicher Gewichtung überprüft:
Leseverständnis, Hörverständnis, Sprachverwendung im Kontext sowie die Schreibkompetenz.
Der Einsatz von Wörterbüchern ist nicht erlaubt.
Bei der Teilprüfung "Schreiben" ist die Verwendung eines Textverarbeitungsprogramms erlaubt.
Allgemeine Informationen und frühere Prüfungsaufgaben: https://www.srdp.at/schriftliche-pruefungen/klassische-sprachen/allgemeine-informationen/
Da als Basiskompetenzbereiche des Latein-Unterrichts das Übersetzen und Interpretieren lateinischer Originaltexte definiert wurden, besteht ein Aufgabenheft bei der schriftlichen Reifeprüfung aus einem Übersetzungs- und einem Interpretationstext.
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig.
Die Verwendung der vom Ministerium erstellten Präfix-/Suffix-Listen für Latein und Griechisch ist zulässig.
Link: https://www.srdp.at/downloads/dl/wortbildungselemente-praefixe-und-suffixe-in-latein/
wie Französich (6-jährig), jedoch auch Lesen auf B1 Niveau
Darstellende Geometrie
Nicht standardisiert, die Aufgaben werden vom jeweiligen Fachlehrer gestellt.
Im Rahmen der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“ ist den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten eine Aufgabenstellung mit drei bis fünf voneinander unabhängigen Aufgaben, die in Teilaufgaben gegliedert sein können, aus unterschiedlichen Handlungsdimensionen mit ausgewogenen Anforderungen an den Einsatz klassisch-konstruktiver und computerunterstützter Methoden schriftlich vorzulegen. Mindestens eine Aufgabe hat anwendungsorientiert zu sein.
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
Negative Klausurarbeiten können durch sog. mündliche Kompensationsprüfungen im selben Prüfungstermin ausgebessert werden. Für standardisierte Prüfungsgebiete werden auch für die mündliche Kompensationsprüfung vom BMBWF Aufgabenstellungen erstellt und zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der möglichen mündlichen Kompensationsprüfungen ist nicht beschränkt, das heißt bei zwei negativen Klausurarbeiten können zwei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, bei drei negativen Klausurarbeiten können drei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, et cetera.
Die mündliche Kompensationsprüfung dauert max. 25 Minuten, für die Vorbereitungszeit stehen mindestens 30 Minuten Zeit zur Verfügung.
Kandidat/innen müssen sich spätestens 3 Tage nach Bekanngabe der negativen Beurteilung einer Klausur schriftlich zur Kompensationsprüfung anmelden.