Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) wurde erstmals flächendeckend im Haupttermin 2014/15 durchgeführt. Mit der Einführung wurden einheitliche Grundkompetenzen, gleiche Rahmenbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler und Objektivierung geschaffen. Dennoch wurde hiermit nicht eine klassische Zentralmatura eingeführt, wie sie in mehreren europäischen Ländern wie zum Beispiel Frankreich praktiziert wird. Dies würde nicht der österreichischen Tradition entsprechen. Die Lehrpläne der Oberstufe sind Kernlehrpläne, die es zu erfüllen gilt; sie sind auch die Grundlage für die standardisierten Prüfungsgebiete und lassen trotzdem Spielräume für autonomes Lehrerhandeln.
Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen.
inklusive Präsentation und Diskussion
Die erste Säule, die VWA, stellt eine individuelle, auf die Interessen des/der jeweiligen Schülers/in zugeschnittene einsemestrige Arbeit dar, die vom Schüler/von der Schülerin unter Begleitung einer Betreuungslehrkraft verfasst, präsentiert und diskutiert wird.
je nach Wahl entweder drei oder vier schriftliche Teilprüfungen
Die zweite Säule ist jene, die in ganz Österreich fast identisch ist. Es müssen mindestens drei standardisierte Klausurarbeiten (schriftliche Prüfungen) in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache verfasst werden.
je nach Wahl entweder 3 oder 2 mündliche Teilprüfungen
In der dritten Säule können standortspezifische Schwerpunkte einfließen. Die Fachlehrerkonferenz beschließt für jeden Gegenstand der mündlichen Prüfungen die Themenbereiche. Jeder Kandidat/jede Kandidatin zieht zwei Themenbereiche und kann einen davon abwählen. Die Fragen aus dem gewählten Themenbereich stellt der jeweilige Prüfer.
Die Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeit und die mündlichen Prüfungen sind öffentlich. Eltern, Verwandte und interessierte Zuhörer sind herzlich willkommen, wir bitten sie jedoch, nur in den Pausen zwischen den Prüfungen den Prüfungsraum zu betreten oder zu verlassen.
Bei allen Prüfungen entscheidet eine Kommission über die Beurteilung. Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, dem Schulleiter/der Schulleiterin, dem Klassenvorstand, dem Prüfer/der Prüferin und bei den mündlichen Prüfungen einem fachkundigen Beisitzer.
Voraussetzung für die Zulassung zur SRDP ist der positive Abschluss der 8. Klasse und die fristgerechte schriftliche Anmeldung.
Schüler/innen mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse können vor den Klausurarbeiten eine Wiederholungsprüfung über den negativ beurteilten Gegenstand ablegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der Antritt zu den Klausurarbeiten und zu den mündlichen Prüfungen im Haupttermin möglich. Sollte die Wiederholungsprüfung negativ ausfallen, kann diese im Herbst wiederholt werden und bei positiver Absolvierung zur SRDP im Herbst (1. Nebentermin) angetreten werden.
Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.
Die SRDP ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass ein/e Kandidat/in trotz negativer Absolvierung einer Teilprüfung zu allen anderen Teilprüfungen antreten kann. Negativ absolvierte Klausuren können im Rahmen einer so genannten Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin wiederholt werden.
Jedes Prüfungsgebiet kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Kandidat/innen müssen sich zu einer eventuell notwendigen Wiederholung eines Prüfungsgebietes an der Schule anmelden. Die Fristen dazu stehen im Online-Terminkalender.
Eine positiv beurteilte VWA bleibt auch bei Wiederholung der letzten Schulstufe erhalten.