Kontakt
BG / BRG Zell am See
Karl-Vogt-Straße 21
5700 Zell am See

Tel: 06542 / 57119
E-Mail: office@gymzell.at

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule und hoffen, dass wir Ihr Kind im kommenden Schuljahr  als Schülerin oder Schüler im Gymnasium Zell am See begrüßen dürfen. Mit folgenden Hinweisen wollen wir Ihnen das Anmeldeverfahren erleichtern. Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin mit  Frau Direktor Maga. Gabriele Jauck, der Administratorin Prof. Maga. Carmen Greiner oder unserem Bildungsberater Prof. Mag. Roland Herzog vereinbaren, wenn Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung wünschen.

Für alle Gymnasien gilt österreichweit das gleiche Anmeldesystem. Beachten Sie daher bitte folgende Informationen:

Melden Sie Ihr Kind zuerst an jener Schule an, die Ihre Erstwunschschule ist. In der ersten Anmelderunde können nur jene Kinder aufgenommen werden, deren Erstwunsch das Gymnasium Zell am See ist. Erst in der zweiten Aufnahmerunde können, sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die an einer anderen Schule nicht den gewünschten Platz erhalten haben.

 

TERMIN:

  • Freitag, 9. 2. 2024 7:30 - 13:30h
  • 19.2. - 1.3.2024 jeweils 7:30 - 13:30h

ORT: Sekretariat des BG/BRG Zell am See

 

Um die Anmeldung abzuschließen muss am Jahresende das Originalzeugnis der 4. Klasse Volksschule oder der zuletzt besuchten Schulstufe vorgelegt werden. Sobald das Zeugnis von uns den Eingangsstempel erhalten hat, ist der Anmeldeprozess abgeschlossen und Ihr Kind offiziell Schüler oder Schülerin unseres Gymnasiums. Alle angemeldeten Kinder erhalten dazu rechtzeitig ein Informationsschreiben.

 

Mitzubringen:

  • das ausgefüllte Datenblatt
  • Schulnachricht (Original) des 1. Sem. der 4. Kl. VS bzw. 4. Klasse NMS
  • Meldezettel (nur wenn Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist)

 

Vorab können Sie sich schon online über unsere Homepage anmelden, somit sind bereits alle Daten im System, wenn Sie persönlich mit der Schulnachricht zu uns kommen. Die Freischaltung erfolgt Ende Jänner! Zur Online Anmeldung

 

Aufnahmevoraussetzungen:

Im Jahreszeugnis der vierten Klasse Volksschule werden die Fächer „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt oder das Zeugnis enthält die Klausel, dass die Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse der allgemein bildenden höheren Schule erfüllt ist.

 

Wenn die Aufnahmevoraussetzung nicht erfüllt ist, kann das Kind nur nach Ablegung einer Aufnahmeprüfung  aufgenommen werden. Bitte melden Sie ihr Kind in diesem Fall bis spätestens Montag der letzten Schulwoche zur Aufnahmeprüfung an. Die Volksschule stellt dafür ein Interimszeugnis aus.


Anmeldung Aufnahmeprüfung (falls erforderlich):

  • bis spätestens Montag, 1.7.2024 12:00h

 

genaue gesetzliche Regelung s.u.

Aufnahmeverfahren Bildungsdirektion Salzburg: https://www.bildung-sbg.gv.at/schule-und-unterricht/anmeldeverfahren-hoehere-schulen/

Anmeldeformulare

Gesetzliche Regelungen

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eine andere Schulart ist der erfolgreiche Abschluss der letzten Schulstufe der zuletzt besuchten Schule.

Es müssen jeweils die fett gedruckten Anforderungen, sowie ein Unterpunkt erfüllt sein.


erfolgreicher Abschluss der 4.Klasse Volksschule und

  • in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ eine Beurteilung mit „Sehr gut" oder zumindest „Gut“
     
  • in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“ eine Beurteilung mit „Befriedigend“ und Klausel über die AHS-Eignung (Beschluss der Schulkonferenz der Volksschule). Im Zeugnis steht dann der Vermerk: Der Schüler/ Die Schülerin erfüllt die Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule.
     
  • in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“ eine Beurteilung mit „Befriedigend“ (ohne Konferenzklausel) oder „Genügend“ und erfolgreiche Ablegung einer entsprechenden Aufnahmsprüfung

erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der HS oder der PTS auf der 9. Schulstufe und Beurteilung in Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache ( i. d. R.: Englisch)

  • in der 1. Leistungsgruppe mit zumindest „Genügend“
     
  • in der 2. Leistungsgruppe mit zumindest „Gut“
     
  • in der 2. Leistungsgruppe mit „Befriedigend“ und Klausel über die AHS-Eignung (Beschluss der Klassenkonferenz)
     
  • in der 2. Leistungsgruppe mit „Befriedigend“ ohne Konferenzklausel oder mit „Genügend“ und Ablegung einer entsprechenden Aufnahmsprüfung
     

sowie in allen übrigen Pflichtgegenständen jedenfalls eine Beurteilung zumindest mit „Befriedigend“ oder Ablegung einer entsprechenden Aufnahmsprüfung

Aufnahmsbewerber/innen, die die genannten Aufnahmsvoraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Die Aufnahmsprüfung entfällt, wenn das Jahreszeugnis die Feststellung über den Abschluss mit „ausgezeichnetem Erfolg“ aufweist.

 erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse NMS und

  • Beurteilung in allen differenzierten Pflichtgegenständen (= Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) nach den Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung
     
  • Beurteilung in höchstens einem der differenzierten Pflichtgegenstände nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung (mit Befriedigend oder Genügend) und AHS- Eignungsklausel


Aufnahmsbewerber/innen, die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.