Die Schularbeitentermine für das erste Semester werden 4 Wochen nach Schulbeginn bekannt gegeben, jene für das zweite Semester spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn. Die jeweils aktuellen Arbeitskalender für alle Klassen sind in den Klassenteams zu finden.
An einem Tag darf nicht mehr als eine Schularbeit stattfinden, in einer Woche nicht mehr als zwei Schularbeiten. Ab der 5. Stunde dürfen keine Schularbeiten mehr geschrieben werden.
Der Schularbeitenstoff wird den Schülerinnen und Schülern spätestens eine Woche vor dem Termin bekannt gegeben.
Ein Schüler, der in einem Unterrichtsgegenstand mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt hat, hat eine Schularbeit nachzuholen. In der Oberstufe sind jedoch, sofern im Semester mehr Schularbeiten als eine vorgesehen sind, so viele versäumte Schularbeiten nachzuholen, dass für das Semester mindestens zwei Schularbeiten vom Schüler erbracht werden. Die Schularbeiten sind nicht nachzuholen, sofern dies im betreffenden Semester nicht möglich ist.
Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen. Als Grundlage für die Beurteilung ist in diesem Fall jene Schularbeit heranzuziehen, bei der der Schüler/ die Schülerin die bessere Leistung erbracht hat. Die Wiederholung der Schularbeit ist innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe der Schularbeit durchzuführen.
LBVO §7
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40189087/NOR40189087.html
1. bis 4. Klasse:
Regelung für lebende Fremdsprachen (Englisch und Französisch)
5. Klasse:
6. Klasse:
7. Klasse:
8. Klasse:
5. bis 7. Klasse:
8. Klasse:
7. Klasse:
8. Klasse: