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BG / BRG Zell am See
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Infos zum Start am Montag, 10.1.2022

|   Alltag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

wir hoffen, Sie konnten die Feiertage zu Weihnachten in Frieden genießen und sind anschließend gut ins neue Jahr 2022 gerutscht. Die Ferien neigen sich dem Ende zu. Leider ist mir nicht die Freude vergönnt, endlich einen uneingeschränkten Schulbetrieb anzukündigen.

 

Wir starten wieder in der Risikostufe 3, diese Sicherheitsphase wurde bis 28. Februar verlängert. Wir müssen regelmäßig testen – alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehr- und Verwaltungspersonen, ohne Unterscheidung ob geimpft oder genesen oder keines von beiden. Es dürfen keine Schulveranstaltungen stattfinden und es besteht im gesamten Schulgebäude Maskenpflicht, auch in den Klassen- und Gruppenräumen. Wir werden entsprechende Maskenpausen einplanen und auch die Kinder bitten, daran zu erinnern, falls eine Lehrperson einmal nicht daran denken sollte.

Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, verlässlich am Sonntag, 9.1. 2022, einen Antigen Test (Nasenbohrertest) durchzuführen.

Die Testungen in der Schule sind wie folgt geplant
(AG = Antigenttest = "Nasenbohrertest", PCR = PCR Spültest)

Montag, 10.1.

Dienstag, 11.1.

Mittwoch 12.1.

Donnerstag

Freitag

AG

AG

PCR und AG

 

 

Montag, 17.1.

Dienstag, 18.1.

Mittwoch

Donnerstag, 21.1

Freitag

AG

PCR

 

PCR

 

 

Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement

  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
  • Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet, sofern die betroffenen Kinder in der Schule waren.
  • Wer FFP-2 Maske trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
  • Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.

 

 

Weiterführende Details sowie den genauen Text des Erlasses finden Sie – wenn gewünscht :-) - auf der Seite des Bildungsministeriums www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb .

Weiterhin gilt auch die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht haben. Eine Meldung an die Schulen (entweder Sekretariat oder Klassenvorstand) ist ausreichend.

Wir wünschen einen guten Start und werden uns weiterhin bemühen, den Präsenzunterricht für alle unsere Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten. Sollte dies doch einmal nicht möglich sein, und eine ganze Klasse im Distance-Learning sein, sind wir gerüstet über Teams den Unterricht online weiterzuführen.  

Alles Gute!

Gabriele Jauck und das Team im Gymzell