„Wie finanziere ich mein Studium?“
Kurzinformation zum Thema Studienbeihilfe
Liebe Maturantin, lieber Maturant,
vielleicht haben Sie sich schon die Frage gestellt, ob Sie ein Studium aufnehmen sollen? – Die Beantwortung dieser Frage können wir Ihnen natürlich nicht abnehmen. Sie sollten sich aber nicht von der Absolvierung eines Studiums abhalten lassen, weil Sie es sich „nicht leisten können“. Ein wesentliches Ziel der österreichischen Bildungspolitik besteht darin, allen leistungswilligen und fachlich geeigneten jungen Menschen den Zugang zu einem Studium zu ermöglichen. Sollten Ihre Eltern auf Grund ihres Einkommens nicht in der Lage sein, Ihr Studium zu finanzieren, haben Sie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – einen Anspruch auf Studienbeihilfe.
Die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe sind:
§ Finanzielle Förderungswürdigkeit (unter dem Aspekt „finanzielle Förderungswürdigkeit“ haben auch Studierende, deren Eltern dem sogenannten „Mittelstand“ zuzuordnen sind, eine realistische Chance auf ein Stipendium oder zumindest den Ersatz des Studienbeitrages – Berechnungsbeispiele finden Sie auf unserer Homepage)
§ Günstiger Studienerfolg
§ Ordentliches Studium an einer österreichischen Universität, Akademie, Hochschule oder Fachhochschule (alle geförderten Bildungseinrichtungen finden Sie auf unserer Homepage - nicht gefördert werden z.B. Kollegs und Universitätslehrgänge)
Die Studienbeihilfe erhöht sich ab dem WS 2007/08 um 12%, sodass sich eine höchstmögliche Studienbeihilfe von EUR 475,- monatlich ergibt; für auswärtige Studierende EUR 679,- (das sind Studierende, die aus Studiengründen einen Wohnsitz im Gemeindegebiet des Studienortes haben, weil der Wohnsitz der Eltern vom Studienort so weit entfernt ist, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht mehr zumutbar ist). Von der gesetzlichen Höchststudienbeihilfe werden
§ die Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag und
§ die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern abgezogen.
Wenn Sie als Studierender die Zuverdienstgrenze überschreiten, führt das ebenfalls zu einer Verminderung der Studienbeihilfe. Die Zuverdienstgrenze beträgt EUR 5.814,-, bei ausschließlich nichtselbstständiger Tätigkeit EUR 7.195,- im Jahr. Das Einkommen vor dem Beihilfenbezug hat keine Auswirkung.
Studienbeihilfenbezieherinnen und Bezieher erhalten den Studienbeitrag bis zur Höhe von EUR 363,36 als „Studienzuschuss“ ersetzt. Studierende, deren Eltern zuviel verdienen, sodass sich eine monatliche Studienbeihilfe gerade nicht mehr ausgeht, haben die Möglichkeit, diesen Betrag teilweise oder zur Gänze rückerstattet zu bekommen.
Die Antragstellung ist einfach und unbürokratisch: Formulare liegen in den Stipendienstellen (Adressen siehe nächste Seite) und teilweise bei Ihrer ÖH auf. Sie können auch jederzeit von unserer Homepage heruntergeladen werden. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die Kopien der erforderlichen Dokumente an Ihre Stipendienstelle. Mit der sicheren elektronischen Signatur ist es auch möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Über etwaige Nachreichungen werden Sie von uns schriftlich informiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Stipendienstelle beraten Sie gerne, bitte beachten Sie die Parteienverkehrszeiten. 24 Stunden sind wir für Sie da unter www.stipendium.at !
Wenn Sie noch nicht studieren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Stipendienstellen nach dem Bundesland ihres Hauptwohnsitzes.
Stipendienstelle Wien
für Studierende an Bildungseinrichtungen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland
1100 Wien, Gudrunstraße 179a Parteienverkehr: Mo bis Fr 9:00 bis 12:00 (außer Mi)
Tel: 01/60 173 - 0 (Fax 240) e-mail: stip.wien@stbh.gv.at
Stipendienstelle Grazfür Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
8020 Graz, Metahofgasse 30 Parteienverkehr: Mo bis Fr 9:00 bis 12:00 (außer Mi)
Tel: 0316/81 33 88 - 0 (Fax 20) e-mail: stip.graz@stbh.gv.at
Stipendienstelle Innsbruck für Studierende an Einrichtungen in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg, an der UMIT in Hall, an den grenznahen Fachhochschulen in Buchs, Kempten und Liechtenstein, sowie an den Lehranstalten in Südtirol
6020 Innsbruck , Andreas Hofer-Straße 46,
2. Stock (Eingang Egger-Lienz-Straße) Parteienverkehr: Mo bis Do 9:00 bis 12:00 (nicht Fr)
Tel: 0512/57 33 70 (Fax 16) e-mail: stip.ibk@stbh.gv.at
Stipendienstelle Klagenfurt für Studierende an Einrichtungen im Bundesland Kärnten
9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 9 Parteienverkehr: Mo bis Do 9:00 bis 12:00 (nicht Fr)
Tel: 0463/51 46 97 (Fax 0463/50 92 00) e-mail: stip.klf@stbh.gv.at
Stipendienstelle Linzfür Studierende an Einrichtungen im Bundesland Oberösterreich, an der grenznahen Universität in Passau und an der grenznahen Fachhochschule in Deggendorf
4020 Linz, Europaplatz 5a Parteienverkehr: Mo bis Fr 9:00 bis 12:00 (außer Mi)
Tel: 0732/66 40 31 (Fax 10) e-mail: stip.linz@stbh.gv.at
Stipendienstelle Salzburgfür Studierende an Einrichtungen im Bundesland Salzburg, an der Privaten Medizinischen Universität Salzburg, an der Abteilung Musikerziehung des „Mozarteums“ in Innsbruck und an der grenznahen Fachhochschule Rosenheim
5020 Salzburg, Paris Lodronstraße 2, 3. Stock Parteienverkehr: Mo bis Do 9:00 bis 12:00