Niemand sollte sich von der Absolvierung eines Studiums abhalten lassen, weil man es sich „nicht leisten kann“. Es gibt vielfältige Ansprüche auf Studienbeihilfe.
Alle Infos unter > www.stipendium.at
„Wie finanziere ich mein Studium?“
Kurzinformation zum Thema Studienbeihilfe
für SchülerInnen und MaturantInnen
Vielleicht haben Sie sich schon die Frage gestellt, ob Sie ein Studium aufnehmen sollen? – Die Beantwortung dieser Frage können wir Ihnen natürlich nicht abnehmen. Sie sollten sich aber nicht von der Absolvierung eines Studiums abhalten lassen, weil Sie es sich „nicht leisten können“. Sollten Ihre Eltern auf Grund ihres Einkommens nicht in der Lage sein, Ihr Studium zu finanzieren, haben Sie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – einen Anspruch auf Studienbeihilfe.
Die wesentlichen gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Studienbeihilfe sind:
Finanzielle Förderungswürdigkeit (unter dem Aspekt „finanzielle Förderungswürdigkeit“ haben auch Studierende, deren Eltern dem sogenannten „Mittelstand“ zuzuordnen sind, eine realistische Chance auf ein Stipendium oder zumindest den Ersatz des Studienbeitrages – Berechnungsbeispiele finden Sie auf unserer Homepage, ein unverbindliches Berechnungsprogramm bietet die AK unter www.stipendienrechner.at)
Studienerfolg
Ordentliches Studium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule, pädagogische Hochschule oder Konservatorium (alle geförderten Bildungseinrichtungen finden Sie auf unserer Homepage - nicht gefördert werden z.B. Kollegs und Universitätslehrgänge)
Die höchstmögliche Studienbeihilfe beträgt EUR 475,- monatlich, für auswärtige Studierende EUR 679,- (das sind Studierende, die aus Studiengründen einen Wohnsitz im Gemeindegebiet des Studienortes haben, weil der Wohnsitz der Eltern vom Studienort so weit entfernt ist, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht mehr zumutbar ist). Von der gesetzlichen Höchststudienbeihilfe werden
§ die Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag und
§ die zumutbare errechnete Unterhaltsleistung der Eltern abgezogen.
Ab dem WS 2008/09 können Sie einheitlich EUR 8.000,-. Eine Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt zu einer Verminderung der Studienbeihilfe.
Es gibt ab dem WS 2008/09 die Möglichkeit, im Sinne eines Mobilitätsstipendiums, die Studienförderung für das ganze Studium im EU-Ausland (inkl. Schweiz) zu beziehen.
Die Antragstellung ist einfach und unbürokratisch: Formulare liegen in den Stipendienstellen (Adressen siehe nächste Seite) und teilweise bei Ihrer ÖH auf. Sie können auch jederzeit von unserer Homepage heruntergeladen werden. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die Kopien der erforderlichen Dokumente an Ihre Stipendienstelle. Mit der sicheren elektronischen Signatur ist es auch möglich, einen Online-Antrag zu stellen. Über etwaige Nachreichungen werden Sie von uns schriftlich informiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Stipendienstelle beraten Sie gerne, bitte beachten Sie die Parteienverkehrszeiten. Wir sind auch unter www.stipendium.at für Sie da! Oder Sie besuchen uns bei der nächsten Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung, siehe www.bestinfo.at
Wenn Sie noch nicht studieren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit der Stipendienstellen nach dem Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes.
Stipendienstelle Wien
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
1100 Wien, Gudrunstraße 179a Parteienverkehr: Mo bis Fr 9:00 bis 12:00 (außer Mi)
für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen.
8020 Graz, Metahofgasse 30 Parteienverkehr: Mo bis Fr 9:00 bis 12:00 (außer Mi)