Die wichtigsten Termine und Daten des Abschlussjahrganges 2011/12 - Stand Jänner 2012
Seit Schuljahr 2006/07: Abschlussklassen ohne Schulnachricht
Rundschreiben Nr. 13/2006 vom 26. Juli 2006:
Mit BGBl. I Nr. 113/2006 wurde das Deregulierungsgesetz 2006 - DRG 2006, welches auch Änderungen von Schulgesetzen beinhaltet, kundgemacht. Die Änderung des § 19 Schulunterrichtsgesetz (in Form eines neuen Absatzes 2a) tritt mit 1. September 2006 in Kraft und wird somit bereits im kommenden Schuljahr 2006/07 wirksam. Danach ist an AHS, an BMHS sowie an höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung in den jeweils letzten Stufen am Ende des ersten Semesters keine Schulnachricht auszustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Semestergliederung des Schuljahres auch für diese Abschlussklassen grundsätzlich Geltung hat und somit alle anderen Bestimmungen, die darauf abstellen, aufrecht bleiben. Insbesondere soll daher auf die Geltung des § 19 Abs. 3a und 4 und der §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 6 und 9, 8 Abs. 5 und 13, 9 Abs. 2 LBVO auch in diesen Abschlussklassen verwiesen werden.
(Geschäftszahl: BMBWK-12.660/0018-III/3/2006; SachbearbeiterIn: Mag. Andrea Götz; Abteilung: III/3)
TERMINKALENDER:
SEPTEMBER 2011
Antrag Fachbereichsarbeiten nach Rücksprache mit BetreuungslehrerIn; Thema, Disposition, Methoden, Erwartungskatalog, … > Genehmigung der Themenstellung durch LSR
SEPT – DEZ.
Kontaktaufnahme der SchülerInnen mit LehrerInnen bezüglich schriftlicher und mündlicher Prüfungsfächer; Koordination Schwerpunktfrage und Spezialgebiete; bis spätestens 13.1. Rücktrittsmöglichkeit von der FBA
JÄNNER 2012
Fr, 13. 1. Anmeldung zur Reifeprüfung (Form der Reifeprüfung, Schwerpunktprüfungen)
FEBRUAR
bis Mo, 20. 2. LehrerInnen mit schriftlichen Maturafächern: Themen für Klausurarbeiten einreichen; Checkliste LSR (Homepage LSR > Verwaltung > Termine > AHS [23.2.]) beachten; Allgemein: ein Themenvorschlag; pro Themengruppe zweifach mit Deckblatt und Originalunterschriften; Schulstempel; Text und Übersetzung bzw. Berechnungen, Konstruktionen und/oder Erwartungskatalog. Bei FS-Texten nach Vorgaben der teilzentralen Reifeprüfung > Abgabe in Direktion
bis FR, 24. 2. Abgabe der Fachbereichsarbeiten (3 Exemplare; Eingangsstempel)
bis FR, 24. 2. Abgabe der vereinbarten »Themenbereiche für die Spezialfragen« > (Formular); KV 8.Kl. Überprüfung auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit; Abgabe in der Administration
Im Laufe des ersten Semesters bis spätestens Semesterferien (10.2.): LehrerInnen 8. Kl.: Bekanntgabe des Kernstoffs der Oberstufe; Kopie in Direktion für Schule und Vorsitzenden
MÄRZ
bis 4. 3. Abstract der FBA an Direktion (digital, max. 600 Zeichen) > Eingabe der Daten auf der Homepage des LSR
bis Mi, 14. 3. Korrigierte Fachbereichsarbeiten (mit Begleitprotokollen und Beurteilungsantrag) an Direktion; Übermittlung an Vorsitzende(n)
APRIL
Do, 29.3. ab 12:00 Uhr: Besuch des Maturavorsitzenden Dir. Mag. Gunter Bittner in den Maturaklassen; > Erstellung der offiziellen Maturafotos
Do, 29.3. 13:00 Uhr Zwischenkonferenz FBA (spätestens 3 Wochen vor Beginn der Reifeprüfung) > Bekanntgabe der Beurteilung der FBA (Vorsitzende/r)
Falls die Fachbereichsarbeit mit Nicht genügend beurteilt wird, kann die Kandidatin / der Kandidat in allen Fächern antreten, außer in jenem Fach, in dem die mündliche Schwerpunktprüfung zur Fachbereichsarbeit abgelegt hätte werden müssen. Die Kandidatin / der Kandidat muss bis eine Woche vor Beginn der Reifeprüfung (spätestens am 5.5.) eine neue Form der Matura wählen (neue Schwerpunktprüfung), diese wird im Herbsttermin abgelegt.
Di 24.4. Letzter Tag der Leistungsfeststellung; LehrerInnen: Noten eintragen, KV + ADM: Noten in SCHÜSTA eingeben
Do, 26.4. Beurteilungskonferenz 8. Kl > Zulassung zur RP; 13.15 Uhr; endgültige Festsetzung der Klausurprüfungen und ev. schriftlicher Jahresprüfungen (Schulleiter); Ausgabe der Bescheide bei neg. Beurteilungen am Fr, 27.4.
MAI
bis Mi, 2. 5. Wörterbücher, Formelsammlungen, Tabellen, … bei den FachprofessorInnen abgeben, nach Kontrolle Ausgabe erst wieder bei Klausur
Mit einem Nicht genügend im Jahreszeugnis kann die Kandidatin/der Kandidat zur Reifeprüfung im Haupttermin antreten. Dieses Nicht genügend muss durch eine positive Jahresprüfung im Rahmen der Reifeprüfung aufgehoben werden, die schriftliche Jahresprüfung kann zwischen den Klausurtagen abgelegt werden.
Weist das Jahreszeugnis zwei Nicht genügend auf, so müssen zuerst zwei Wiederholungsprüfungen zu Beginn des folgenden Schuljahres abgelegt werden; danach richtet sich auch der Termin des Antretens zur Reifeprüfung.
Do, 3.5. Jahresende 8. Klassen, Ausgabe der Jahreszeugnisse; 6. Stunde mit KV
Schriftliche Reifeprüfung Haupttermin 2011/12 > Aktuelle Einteilung:
Freitag, 4.5.> Deutsch
Montag, 7.5. > Englisch (teilzentral)
Dienstag, 8.5. Französisch (teilzentral); L (ev.), DG, Russisch
Mittwoch, 9.5. > Mathematik
Donnerstag, 18.5. > L (ev.)
LehrerInnen: Korrigierte Klausurarbeiten bis spätestens 16.5. um 8:00 Uhr in der Direktion abgeben, Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Kommissionsmitglieder; anschließend: Klausurarbeiten zum Vorsitzenden
Ab 14. 5.: Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung; die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft im Stundenausmaß des jeweiligen Faches fixiert (auch Wahlpflichtgegenstände); Bekanntgabe der Prüfungsfolge (Reihenfolge der KandidatInnen) bei der mündlichen Reifeprüfung
Fr, 25. 5. 13.30 Uhr: ZWISCHENKONFERENZ
Vor diesem Termin dürfen keine Noten bekanntgegeben werden.
Unmittelbar nach der Konferenz Bekanntgabe der Noten auf die schriftlichen Klausuren. Nachweisliche Bekanntgabe der negativen Noten, Ausdruck der Bescheide (KV, Administration),
Bestätigung der Kenntnisnahme durch die eigenberechtigten/volljährigen SchülerInnen bzw. Erziehungsberechtigten,
allenfalls Versand der Bescheide per Post. Möglichkeit zur Einsichtnahme der KandidatInnen (bei nicht volljährigen SchülerInnen auch Erziehungsberechtigten)
in die Klausurarbeiten
Prinzipiell muss für jedes Nicht genügend auf die Klausurarbeiten eine Zusatzprüfung im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung abgelegt werden. Wenn aber das mit Nicht genügend beurteilte Fach ohnedies zur mündlichen Reifeprüfung gewählt wurde, wird die mündliche Prüfung als Zusatzprüfung gewertet. Bei mehr als zwei negative Beurteilungen darf der Kandidat nicht zur mündlichen Reifeprüfung antreten, kann sich jedoch für den nächsten Termin zur schriftlichen und mündlichen Prüfung anmelden.
JUNI
4. 6. 10:00 Uhr: Abgabe der Prüfungsfragen für die mündliche Reifeprüfung (digital und 3 Vorlagen) > Übermittlung an Vorsitzenden
11. Juni bis 15. Juni: Mündliche Reifeprüfung im Haupttermin 2011/12
Vorsitz: Dir. Mag. Gunter Bittner (BRG Akademiestraße)
Die Dauer einer mündlichen Fachprüfung beträgt 5 bis 15 Minuten, in Fächern mit FBA bzw. bei Schwerpunktprüfungen 15 bis 25 Minuten. Die Mindestdauer der Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten pro Teilprüfung, bei mündlichen Schwerpunktprüfungen bzw. bei Prüfungen mit erhöhtem praktischen Arbeitsaufwand (BE, INF,DG) kommen weitere 10 Minuten dazu.
bis Fr 22. 6 SchülerInnen mit negativen (Teil-) Prüfungen: Anmeldung für Herbsttermin
JULI
bis Mi 4. 7. LehrerInnen: Themen für Herbsttermin einreichen (jedenfalls D, M und E); siehe Einreichung HT)
Nebentermine:
September 2012: Schriftliche Reifeprüfung Herbsttermin > 17.9. Deusch; 18. 9. Englisch; 19.9. Französisch; 20.9. Mathematik
Oktober 2012: Mündliche Reifeprüfung Herbsttermin in Planung
5. November 2012: letzter Tag für die Anmeldung zum schriftlichen Frühjahrstermin
21. Jänner 2013: Anmeldung für Frühjahrstermin mündlich
Frühjahrstermin 2013: Schriftliche Reifeprüfung Frühjahrstermin > 14. 1. Deutsch; 15. 1. Englisch; 16.1. Französisch /DG/ ev. Latein; 17.1. Mathematik, mündlich in Planung
Haupttermin schriftlich 2013: 3. 5. Englisch; 4.5. Französisch (Samstag), DG; 6. 5. Deutsch; 7.5. Mathematik; 8.5. Latein (4.5.?)
Haupttermin mündlich 2013: in Planung