Seit Schuljahr 2006/07: Abschlussklassen ohne Schulnachricht
Rundschreiben Nr. 13/2006 vom 26. Juli 2006:
Mit BGBl. I Nr. 113/2006 wurde das Deregulierungsgesetz 2006 - DRG 2006, welches auch Änderungen von Schulgesetzen beinhaltet, kundgemacht. Die Änderung des § 19 Schulunterrichtsgesetz (in Form eines neuen Absatzes 2a) tritt mit 1. September 2006 in Kraft und wird somit bereits im kommenden Schuljahr 2006/07 wirksam. Danach ist an AHS, an BMHS sowie an höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung in den jeweils letzten Stufen am Ende des ersten Semesters keine Schulnachricht auszustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Semestergliederung des Schuljahres auch für diese Abschlussklassen grundsätzlich Geltung hat und somit alle anderen Bestimmungen, die darauf abstellen, aufrecht bleiben. Insbesondere soll daher auf die Geltung des § 19 Abs. 3a und 4 und der §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 6 und 9, 8 Abs. 5 und 13, 9 Abs. 2 LBVO auch in diesen Abschlussklassen verwiesen werden. (Geschäftszahl: BMBWK-12.660/0018-III/3/2006; SachbearbeiterIn: Mag. Andrea Götz; Abteilung: III/3) TERMINKALENDER: SEPTEMBER 2010
Mi, 23.9. Antrag Fachbereichsarbeiten nach Rücksprache mit BetreuungslehrerIn; Thema, Disposition, Methoden, Erwartungskatalog, … > Genehmigung der Themenstellung durch LSR
SEPT – DEZ.
Vorläufige Übersichtsliste der Wahlkombinationen; Kontaktaufnahme der SchülerInnen mit LehrerInnen bezüglich schriftlicher und mündlicher Prüfungsfächer; Koordination Schwerpunktfrage und Spezialgebiete; bis spätestens 14.1. Rücktrittsmöglichkeit von der FBA
JÄNNER 2011
Fr, 14. 1. Anmeldung zur Reifeprüfung (Form der Reifeprüfung, Schwerpunktprüfungen)
FEBRUAR
bis Mo, 21. 2. LehrerInnen mit schriftlichen Maturafächern: Themen für Klausurarbeiten einreichen (ein Themenvorschlag; pro Themengruppe zweifach mit Deckblatt und Originalunterschriften; Schulstempel; Text und Übersetzung bzw. Berechnungen, Konstruktionen und/oder Erwartungskatalog. Bei FS-Texten nach Vorgaben der teilzentralen Reifeprüfung > Abgabe in Direktion
bis FR, 25. 2. Abgabe der Fachbereichsarbeiten (3 Exemplare; Eingangsstempel) bis FR, 25. 2. Abgabe der vereinbarten »Themenbereiche für die Spezialfragen« > (Formular); KV 8.Kl. Überprüfung auf Vollzähligkeit und Vollständigkeit; Abgabe in der Administration
Im Laufe des ersten Semesters bis spätestens Semesterferien (11.2.): PrüferInnen 8. Kl.: Bekanntgabe des Kernstoffes der Oberstufe; Kopie in Direktion für Schule und Vorsitzenden
MÄRZ
bis Fr, 25. 3. Korrigierte Fachbereichsarbeiten (mit Begleitprotokollen und Beurteilungsantrag) an Direktion; Übermittlung an Vorsitzende(n); Eingabe der Daten auf der Homepage des LSR
[16. 3.: Reifeprüfung im Frühjahrstermin; Anmeldung bis spätestens 2. 2. 2011]
APRIL
Fr, 8. 4. (8b-Klasse) und Do, 14.4. [8a; voraussichtlich] Zwischenkonferenz FBA (spätestens 3 Wochen vor Beginn der Reifeprüfung) > Bekanntgabe der Beurteilung der FBA (Vorsitzende/r) Falls die Fachbereichsarbeit mit Nicht genügend beurteilt wird, kann die Kandidatin / der Kandidat in allen Fächern antreten, außer in jenem Fach, in dem die mündliche Schwerpunktprüfung zur Fachbereichsarbeit abgelegt hätte werden müssen. Die Kandidatin / der Kandidat muss bis eine Woche vor Beginn der Reifeprüfung (spätestens am 5.5.) eine neue Form der Matura wählen (neue Schwerpunktprüfung), diese wird im Herbsttermin abgelegt.
MAI
Di 10.5. Letzter Tag der Leistungsfeststellung; LehrerInnen: Noten eintragen, KV + ADM: Noten in SCHÜSTA eingeben
bis Mi, 11. 5. Wörterbücher, Formelsammlungen, Tabellen, … bei den FachprofessorInnen abgeben, nach Kontrolle Ausgabe erst wieder bei Klausur
Do, 12.5. Jahresende 8. Klassen, Ausgabe der Jahreszeugnisse; 6. Stunde mit KV
Mit einem Nicht genügend im Jahreszeugnis kann die Kandidatin/der Kandidat zur Reifeprüfung im Haupttermin antreten. Dieses Nicht genügend muss durch eine positive Jahresprüfung im Rahmen der Reifeprüfung aufgehoben werden, die schriftliche Jahresprüfung kann zwischen den Klausurtagen abgelegt werden. Weist das Jahreszeugnis zwei Nicht genügend auf, so müssen zuerst zwei Wiederholungsprüfungen zu Beginn des folgenden Schuljahres abgelegt werden; danach richtet sich auch der Termin des Antretens zur Reifeprüfung. Do, 12.5. Beurteilungskonferenz 8. Kl. > Zulassung zur RP; 13.15 Uhr; endgültige Festsetzung der Klausurprüfungen und ev. schriftlicher Jahresprüfungen (Schulleiter) Schriftliche Reifeprüfung Haupttermin 2010/11 > Aktuelle Einteilung:
Freitag, 13.5.>Französisch (teilzentral); DG, L, Russisch Montag, 16.5. > Deutsch Dienstag, 17.5. > Mathematik Mittwoch, 18.5. > Englisch (teilzentral)
LehrerInnen: Korrigierte Klausurarbeiten bis Mittwoch, 25. Mai 10:30 Uhr in der Direktion abgeben, Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Kommissionsmitglieder; am 26.Mai: Klausurarbeiten zu den Vorsitzenden Ab 23. Mai: Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung der mündlichen Reifeprüfung; die Termine werden mit der jeweiligen Lehrkraft im Stundenausmaß des jeweiligen Faches fixiert (auch Wahlpflichtgegenstände); Bekanntgabe der Prüfungsfolge (Reihenfolge der KandidatInnen) bei der mündlichen Reifeprüfung
JUNI
Mi, 8.6. 14.00 Uhr: ZWISCHENKONFERENZ
Vor diesem Termin dürfen keine Noten bekanntgegeben werden. Unmittelbar nach der Konferenz Bekanntgabe der Noten auf die schriftlichen Klausuren. Nachweisliche Bekanntgabe der negativen Noten, Ausdruck der Bescheide (KV, Administration), Bestätigung der Kenntnisnahme durch die eigenberechtigten/volljährigen SchülerInnen bzw. Erziehungsberechtigten, allenfalls Versand der Bescheide per Post. Möglichkeit zur Einsichtnahme der KandidatInnen (bei nicht volljährigen SchülerInnen auch Erziehungsberechtigten) in die Klausurarbeiten
Prinzipiell muss für jedes Nicht genügend auf die Klausurarbeiten eine Zusatzprüfung im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung abgelegt werden. Wenn aber das mit Nicht genügend beurteilte Fach ohnedies zur mündlichen Reifeprüfung gewählt wurde, wird die mündliche Prüfung als Zusatzprüfung gewertet. Bei mehr als zwei negative Beurteilungen darf der Kandidat nicht zur mündlichen Reifeprüfung antreten, kann sich jedoch für den nächsten Termin zur schriftlichen und mündlichen Prüfung anmelden.
27. Juni bis 4. Juli: Mündliche Reifeprüfung im Haupttermin 2010/11
Vorsitz: Dir. Mag. Andrea Stolz (Direktorin am BORG Radstadt; 8b-Klasse; 27. bis 29. 6.) und Landesschulinspektor HR Mag. Matthias Hemetsberger (8a-Klasse; 30.6./1.7. und 4.7.)
Die Dauer einer mündlichen Fachprüfung beträgt 5 bis 15 Minuten, in Fächern mit FBA bzw. bei Schwerpunktprüfungen 15 bis 25 Minuten. Die Mindestdauer der Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten pro Teilprüfung, bei mündlichen Schwerpunktprüfungen bzw. bei Prüfungen mit erhöhtem praktischen Arbeitsaufwand (BE, INF,DG) kommen weitere 10 Minuten dazu.
bis Di 5. 7 SchülerInnen mit negativen (Teil-) Prüfungen: Anmeldung für Herbsttermin bis Mo 4. 7. LehrerInnen: Themen für Herbsttermin einreichen (jedenfalls D, M und E); siehe Einreichung HT) Nebentermine:
ab 15. September 2011: Schriftliche Reifeprüfung Herbsttermin 19. Oktober 2011: Mündliche Reifeprüfung Herbsttermin
5. Dezember 2011: SchülerInnen: letzter Termin für die Anmeldung zum schriftlichen Frühjahrstermin
bis Ende Jänner 2012: Anmeldung für Frühjahrstermin mündlich Frühjahrstermin 2012: ab 6. Februar schriftlich, 15. März mündlich Haupttermin schriftlich 2012: ab 4. Mai schriftlich
Haupttermin mündlich 2012: ab 11. Juni mündlich
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