Anmeldungen für den Besuch des Gymnasiums im Schuljahr 2012/2013: Freitag, 10. Feb. 10:30 bis 14:00 Uhr und von Montag 20. Feb. bis Freitag, 2. März jeweils von 7:00 bis 13:30 Uhr im Sekretariat, 1. Stock Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
aktuelle Termine:
6. Februar: Letzter Tag der Leistungsfeststellung im ersten Semester 8. Februar: Semesterkonferenz 10. Februar: Ausgabe der Schulnachricht (in der letzten Unterrichtsstunde) Semesterferien in der Woche vom 13. bis 17. Februar
News:
Die Abgabe von nicht mehr gebrauchten Handysim Rahmen der JRK-Aktion ist im Sekretariat immer noch möglich!
Das Gesamtkonzept der Leistungsbeurteilung und -feststellung wurde im Herbstsemester 2006/07 am BG/BRG Zell am See von den fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften erarbeitet, wird ständig überarbeitet und stellt die Grundlage für eine transparente Notengebung dar!
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 7. Juni 1990 über die Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen
BGBl. Nr. 432/90 i.d.F. BGBl. Nr. 789/92, BGBl. Nr. 232/98, BGBl. II Nr. 96/2000, BGBl. Nr. xxx/2004. Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl.Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl.I Nr. 56/2003, wird verordnet:
Im Sommer 2004 traten durch Veröffentlichung im Internet die neuen Oberstufenlehrpläne (aufsteigend ab der 5. Klasse), die allgemeinen Bestimmungen, die Reifeprüfungsverordnung und die Schularbeitenverordnung (ab dem Schuljahr 2004/05) in Kraft! Die wichtigsten Änderungen und Bestimmungen in einer Zusammenfasung!
Die bisherigen Lehrpläne der Oberstufe – sie sind auslaufend noch bis 2006/07 gültig – enthielten maximale Stoffangaben, aus denen die Lehrerinnen und Lehrer für ihre Unterrichtsgestaltung auswählen sollten („exemplarisches Prinzip“, „Rahmenlehrpläne“), die neuen Lehrpläne sind auf das Wesentliche konzentriert und somit in allen Bereichen umzusetzen!
Bei Unfällen in der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schulliegenschaft besteht für alle Schülerinnen und Schüler Versicherungsschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). Ausnahmen gibt es aber bei Hubschrauberbergungen im alpinen Bereich (Wandertage, Skikurse, Sportwochen, …)