BRG Zell am See

Anmeldungen für den Besuch des Gymnasiums im Schuljahr 2012/2013:
Freitag, 10. Feb. 10:30 bis 14:00 Uhr und von Montag 20. Feb. bis Freitag, 2. März jeweils von 7:00 bis 13:30 Uhr im Sekretariat, 1. Stock
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

BRG Zell am See
aktuelle Termine:

6. Februar: Letzter Tag der Leistungsfeststellung im ersten Semester
8. Februar: Semesterkonferenz
10. Februar: Ausgabe der Schulnachricht (in der letzten Unterrichtsstunde)
Semesterferien in der Woche vom 13. bis 17. Februar


News:
Die Abgabe von nicht mehr gebrauchten Handys im Rahmen der JRK-Aktion ist im Sekretariat immer noch  möglich!

Neueinträge:
My Exchange Year
Herzliche Gratulation!
"Fremdarbeiter" im Pinzgau

Sonntag,
05.02.2012

gymzell.at
informations en français Info in English
informations en français Info in English
zum Artikel Das Gesamtkonzept der Leistungsbeurteilung und -feststellung wurde im Herbstsemester 2006/07 am BG/BRG Zell am See von den fachbezogenen Arbeitsgemeinschaften erarbeitet, wird ständig überarbeitet und stellt die Grundlage für eine transparente Notengebung dar!

Die Seite zum Schulrecht (Lehrpläne, Unterrichtsprinzipien, ...) des bm:ukk: 

http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/index.xml 

Die Lehrpläne der AHS Oberstufe auf der Seite des bm:ukk

http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs_lehrplaene_oberstufe.xml
zum Artikel Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport
vom 7. Juni 1990 über die Reifeprüfung in den
allgemeinbildenden höheren Schulen

BGBl. Nr. 432/90 i.d.F. BGBl. Nr. 789/92, BGBl. Nr. 232/98, BGBl. II Nr. 96/2000, BGBl. Nr. xxx/2004.
Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl.Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl.I Nr. 56/2003, wird verordnet:
zum Artikel Schuldemokratie und Schulrecht: Informationsblätter zum Schulrecht 

http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/info/Schuldemokratie_und_Schu1625.xml
zum Artikel Im Sommer 2004 traten durch Veröffentlichung im Internet die neuen Oberstufenlehrpläne (aufsteigend ab der 5. Klasse), die allgemeinen Bestimmungen, die Reifeprüfungsverordnung und die Schularbeitenverordnung (ab dem Schuljahr 2004/05) in Kraft!
Die wichtigsten Änderungen und Bestimmungen in einer Zusammenfasung!
Die bisherigen Lehrpläne der Oberstufe – sie sind auslaufend noch bis 2006/07 gültig – enthielten maximale Stoffangaben, aus denen die Lehrerinnen und Lehrer für ihre Unterrichtsgestaltung auswählen sollten („exemplarisches Prinzip“, „Rahmenlehrpläne“), die neuen Lehrpläne sind auf das Wesentliche konzentriert und somit in allen Bereichen umzusetzen!
zum Artikel Bei Unfällen in der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schulliegenschaft besteht für alle Schülerinnen und Schüler Versicherungsschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). Ausnahmen gibt es aber bei Hubschrauberbergungen im alpinen Bereich (Wandertage, Skikurse, Sportwochen, …)

Schulunterrichtsgesetz
 
Schulorganisationsgesetz 

Schulzeitgesetz

Schulpflichtgesetz 

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: http://www.bmukk.gv.at/

Rechtsquellen: http://www.ris.bka.gv.at

Die Lehrpläne der AHS Unterstufe als DOWNLOAD auf der Seite des bm:ukk
http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/lp/Lehrplaene_AHS1539.xml


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