BRG Zell am See

Anmeldungen für den Besuch des Gymnasiums im Schuljahr 2012/2013:
Freitag, 10. Feb. 10:30 bis 14:00 Uhr und von Montag 20. Feb. bis Freitag, 2. März jeweils von 7:00 bis 13:30 Uhr im Sekretariat, 1. Stock
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

BRG Zell am See
aktuelle Termine:

6. Februar: Letzter Tag der Leistungsfeststellung im ersten Semester
8. Februar: Semesterkonferenz
10. Februar: Ausgabe der Schulnachricht (in der letzten Unterrichtsstunde)
Semesterferien in der Woche vom 13. bis 17. Februar


News:
Die Abgabe von nicht mehr gebrauchten Handys im Rahmen der JRK-Aktion ist im Sekretariat immer noch  möglich!

Neueinträge:
Safer Internet goes Parliament
My Exchange Year
Herzliche Gratulation!

Dienstag,
07.02.2012

gymzell.at
informations en français Info in English
informations en français Info in English

Die Seite zum Schulrecht (Lehrpläne, Unterrichtsprinzipien, ...) des bm:ukk: 

http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/index.xml 

zum Artikel Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport
vom 7. Juni 1990 über die Reifeprüfung in den
allgemeinbildenden höheren Schulen

BGBl. Nr. 432/90 i.d.F. BGBl. Nr. 789/92, BGBl. Nr. 232/98, BGBl. II Nr. 96/2000, BGBl. Nr. xxx/2004.
Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl.Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl.I Nr. 56/2003, wird verordnet:
zum Artikel Schuldemokratie und Schulrecht: Informationsblätter zum Schulrecht 

http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/info/Schuldemokratie_und_Schu1625.xml
zum Artikel Im Sommer 2004 traten durch Veröffentlichung im Internet die neuen Oberstufenlehrpläne (aufsteigend ab der 5. Klasse), die allgemeinen Bestimmungen, die Reifeprüfungsverordnung und die Schularbeitenverordnung (ab dem Schuljahr 2004/05) in Kraft!
Die wichtigsten Änderungen und Bestimmungen in einer Zusammenfasung!
Die bisherigen Lehrpläne der Oberstufe – sie sind auslaufend noch bis 2006/07 gültig – enthielten maximale Stoffangaben, aus denen die Lehrerinnen und Lehrer für ihre Unterrichtsgestaltung auswählen sollten („exemplarisches Prinzip“, „Rahmenlehrpläne“), die neuen Lehrpläne sind auf das Wesentliche konzentriert und somit in allen Bereichen umzusetzen!

Schulunterrichtsgesetz
 
Schulorganisationsgesetz 

Schulzeitgesetz

Schulpflichtgesetz 

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur: http://www.bmukk.gv.at/

Rechtsquellen: http://www.ris.bka.gv.at


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