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Ab 31. Mai 2011 gilt die Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr! |
Ab 31. Mai 2011 gilt die Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Kinder müssen einen Radhelm tragen, wenn sie
• selbst Rad fahren • auf einem Fahrrad mitgeführt werden (zum Beispiel im Kindersitz) • in einem Fahrradanhänger mitgeführt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie stellt weist als bewusstseinsbildende Maßnahme auf das Video „Helm tragen schützt“ zur Radhelmpflicht
hin, das die Sinnhaftigkeit von Radhelmen veranschaulicht. Für Rückfragen steht Frau Angela Köplinger, Kabinett Bundesministerin Doris Bures, Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
Telefonnummer: 01 / 711 62 65 8008 zur Verfügung.
Schreiben des LSR f. Salzburg; für den Amtsführenden Präsidenten: gez. Astrid Leitner
 Betr.: Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren: „Video „Helm tragen schützt“ |