BRG Zell am See

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Freitag, 10. Feb. 10:30 bis 14:00 Uhr und von Montag 20. Feb. bis Freitag, 2. März jeweils von 7:00 bis 13:30 Uhr im Sekretariat, 1. Stock
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Mittwoch,
08.02.2012

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Am 26. Oktober feiern wir den Nationalfeiertag, ein Tag mit Geschichte und Gegenwart, aber auch mit Zukunft?
Geschichte:

  • Feiertag der österreichisch-ungarischen Monarchie war der Geburtstag des Kaisers Franz Joseph I am 18. August.
  • In der 1. Republik war der 12. November (Tag der Ausrufung der Republik) Feiertag, im Ständestaat wurde (ab 1934) der 1. Mai als Tag der Arbeit, Tag der Jugend und Tag der Mutter gefeiert.
  • Bei diesem Datum blieb es auch in der Zeit des Nationalsozialismus, allerdings wurde der 1. Mai nun als "Nationaler Feiertag des Deutschen Volkes" bezeichnet, nach dem Krieg bis 1955 (Besatzungszeit) gab es vorübergehend keinen österreichischen Staats- oder Nationalfeiertag.
  • Erstmals in der zweiten Republik wurde am 26. 10. 1955 der "Tag der österreichischen Fahne" gefeiert, mit dem Bundesgesetz vom 26. 10. 1965 wurde dieser Tag unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs als Ausdruck des Willens zur Erhaltung der Unabhängigkeit zum Nationalfeiertag erklärt, seit 1967 gilt für den Nationalfeiertag die Feiertagsruhe.

Gegenwart:

Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, das zusätzlich über eine Präambel verfügt:

„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:“
Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

Die  vielfach verbreitete Meinung, dass der Nationalfeiertag jener Tag sei, an dem "der letzte Soldat der Besatzungs(Befreiungs-)mächte" Österreich verlassen habe, steht mit den Ereignissen im Jahr 1955 in direktem Zusammenhang, ist aber nur bedingt als Folge der Ereignisse richtig!*)


Zukunft:

Die Frage, ob die österreichische Neutralität in einem europäischen Gesamtkonzept noch sinnvoll und erhaltenswert sei, wird von vielen mit einem klaren Ja beantwortet, manche Politiker und Politikwissenschaftler halten dies allerdings auch für ein „juristisches Glasperlenspiel“, eine nationale Neutralität sei innerhalb der EU heute naiv und  „eine Restgröße ohne Bedeutung“(Anton Pelinka)

Quellen:
Österreich Lexikon Band II; Wien 1995; S. 93
www.aeiou.at > Das österreichische Wissensnetz;
http://wapedia.mobi/de/Nationalfeiertag

*) Am 15. Mai 1955 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, der Österreich die staatliche Souveränität brachte. Dieser Vertrag musste nunmehr von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden, die letzte Ratifizierungsurkunde wurde am 27. Juli 1955 hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war somit der letzte Tag innerhalb der erwähnten 90-Tage-Frist. Der erste Tag, an dem keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet standen, war der 26. Oktober. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes die immerwährende Neutralität.

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