Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
In allen Schulen gibt es einen genauen Maßnahmenkatalog für den Fall eines Kernkraftwerkunfalls. Neben der bereits verfügbaren Lagerung einer ausreichenden Menge an Kaliumjodittabletten müssen zahlreiche Vorsorgemaßnahmen und Erhebungen durchgeführt werden. Betroffen sind davon alle nichteigenberechtigten Schülerinnen und Schüler, es geht v.a. auch um die Frage, ob bei einem Katastrophenanlassfall eine Entlassung aus der Schule erfolgen kann oder ob ein Verbleiben in der Schule zu erfolgen hat.
Um ihre Entscheidung zu erleichtern, möchten wir Ihnen dazu einige Informationen geben:
Aus untenstehender Karte (Österreichisches Umweltbundesamt - http://www.ubavie.gv.at) ersieht man die grenznahen Atomkraftwerke in Mitteleuropa. Eine Entfernungsmessung (mittels ENCARTA Weltatlas) ergibt folgende Entfernungen von Zell am See:
ORT Land HR Entfernung Isar (Ohu) D NNW ~ 150 km Grundremmingen D NW ~ 220 km Temelin CZ NO ~ 235 km Krsko Sk SO ~ 255 km Beznau CH W ~ 340 km Bohunice Slow. O ~ 455 km
(HR: Himmelsrichtung vom Schulstandort aus gesehen)
Bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich also eine Vorwarnzeit für Zell am See von 3 (ISAR) bis 5 Stunden (Temelin, Krsko), bei einem Atomkraftwerksunfall in der Schweiz bleibt noch länger Zeit für Schutzmaßnahmen.
Da an dem Bundesschulgebäude (AHS, HAK/HASCH) keinerlei Schutzräume zur Verfügung stehen (wir wurden deshalb verpflichtet, für den Ernstfall Klebebänder für die Abdichtung der Fenster zu lagern!!), wäre eine Unterbringung einer großen Anzahl von SchülerInnen (eventuell für mehrere Tage) natürlich sehr problematisch. Ich bitte Sie daher, folgende Punkte bei der Entscheidung, ob ihr Kind aus der Schule entlassen werden kann, zu berücksichtigen:
Außer bei einem Unfall in Bayern (mit direkter stürmischer) Nordwestwetterlage sollte in allen anderen Fällen doch genügend Zeit bleiben, den Wohnort (bei einem Zusammenbruch der öffentlichen Verkehrsmittel ev. sogar zu Fuß) innerhalb der Vorwarnzeit zu erreichen. Dies gilt für alle Orte in einem Umkreis von rund 10 bis 15 km rund um das Schulzentrum. Sollte ihr Wohnort außerhalb dieser Zone liegen, wäre zu überlegen, ob ihr Kind nicht bei Verwanden, Bekannten oder Eltern von Freunden untergebracht werden könnte.

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