BRG Zell am See

Anmeldungen für den Besuch des Gymnasiums im Schuljahr 2012/2013:
Freitag, 10. Feb. 10:30 bis 14:00 Uhr und von Montag 20. Feb. bis Freitag, 2. März jeweils von 7:00 bis 13:30 Uhr im Sekretariat, 1. Stock
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

BRG Zell am See
aktuelle Termine:

6. Februar: Letzter Tag der Leistungsfeststellung im ersten Semester
8. Februar: Semesterkonferenz
10. Februar: Ausgabe der Schulnachricht (in der letzten Unterrichtsstunde)
Semesterferien in der Woche vom 13. bis 17. Februar


News:
Die Abgabe von nicht mehr gebrauchten Handys im Rahmen der JRK-Aktion ist im Sekretariat immer noch  möglich!

Neueinträge:
Safer Internet goes Parliament
My Exchange Year
Herzliche Gratulation!

Dienstag,
07.02.2012

gymzell.at
informations en français Info in English
informations en français Info in English
 
 

BRANDSCHUTZORDNUNG

 
 
1. EINLEITUNG
Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Verhaltensweisen zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und zur Verhinderung von Schäden durch Brände, sowie über das Verhalten im Brandfall.
Die Brandschutzordnung gilt auch für alle anderen möglichen Katastrophenfälle!
Im Rahmen einer Räumung (Räumungsübung) sind alle Maßnahmen und Anordnungen ernsthaft und ordnungsgemäß durchzuführen und einzuhalten!
2. VERANTWORTLICHKEIT UND ZUSTÄNDIGKEIT
Für die Brandsicherheit der gesamten Schule sind folgende Personen zuständig:
Schulleitung:                                    Dir. Mag. Rainer Hochhold
Brandschutzbeauftragter:               Mag. Thomas Stöger
Stellvertreter:                                  Mag. Peter Graf
Brandschutzwarte:                          Prof. Mag. E. Sumetsberger, Schulwart P. Rusler
 
Alle den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen sowie aller anderen Lehrpersonen (Verantwortliche) sind unverzüglich zu befolgen. Ebenso sind ihnen alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit bekannt zu geben.
3. VORBEUGENDE MAßNAHMEN
3.1    Ordnung und Sauberkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Brandschutz. Die diesbezüglichen Bestimmungen in der Hausordnung, insbesondere
         auch hinsichtlich der Verwendung von elektrischen Geräten, Aufenthalt in den Klassen, Klassenraum-gestaltung usw., sind zu beachten !
3.2    Flucht- und Verkehrswege sind in voller Breite freizuhalten. Alle ins Freie führenden Türen müssen (während des Schulbetriebes) unversperrt sein.
3.3    Fahrzeuge und Fahrräder dürfen nur derart abgestellt werden, dass Verkehrswege, insbesondere die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen, nicht behindert
         werden.
3.4    Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen, Schilder und sonstige Einrichtungen, welche die Sicherheit der Schule betreffen, dürfen nicht der
         Sicht entzogen, beschädigt, entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.
3.5    Bei der Lagerung, Verwendung und Entsorgung leicht brennbarer Materialien ist besondere Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich.
3.6    Der unbeaufsichtigte Umgang mit offenem Feuer und Licht ist im gesamten Schulgelände verboten.
4. VERHALTEN IM ALARMIERUNGSFALL
In allen Gefahrensituationen gilt: RUHE bewahren!
4.1 Bei Ertönen des Alarmierungssignals (lang anhaltendes Glockenzeichen):
·     Auf Informationen und Anweisungen des/r Lehrers/Lehrer achten!
·     Schulgebäude (wenn möglich) klassenweise auf den vorgesehenen Fluchtwegen in Richtung Sammelplatz (Rasensportplatz) verlassen!
·     Ruhe und Ordnung beachten: Kein Laufen, Drängen (Gefahr: Stiegen!)
·     Ist eine Klasse ohne Aufsicht, bleiben die Schüler vorerst in der Klasse und machen sich einem/r Lehrer/in der nächstliegenden Klasse bemerkbar!
·     Auf Vollzähligkeit achten, dem/r Lehrer/in Hinweise auf abwesende Schüler geben!
·     Am Sammelplatz ruhig und geordnet auf weitere Anweisungen warten,
·     Schulgebäude erst nach Freigabe betreten.
Sollte eine Alarmierung in einer unterrichtsfreien Zeit (Freistunde, Pause) erfolgen:
·     die Anweisungen Verantwortlicher befolgen!
·     Schulgebäude ruhig und geordnet zum Sammelplatz hin verlassen!
·     Am Sammelplatz bei Lehrer/in der folgenden Unterrichtsstunde melden!

DRINGENDE UND UNBEDINGTE ALARMIERUNG: lang anhaltendes Glockenzeichen und Sirenenton!

4.2 Im Katastrophenfall:
Falls ein Verlassen des Schulgebäudes nicht bzw. nur unter Gefahr (z.B. Rauch) möglich ist:
·     im Raum verbleiben, Türe schließen, allenfalls Fenster öffnen!
·     sich (den Einsatzkräften) bemerkbar machen!
·     unter keinen Umständen allein die Klasse verlassen (Erstickungsgefahr, ...) !
 
5) Fluchtwege (bei Räumung ohne ersichtliche Gefahrenquelle):
Verwaltungstrakt Obergeschoss:              Stiege, West- oder Hofausgang
Verwaltungstrakt Erdgeschoss:                 Westausgang
Klassentrakt 2. Obergeschoss:                  Glasstiege, Ostausgang
Klassentrakt 1. Obergeschoss:                  Glasstiege, Ostausgang
Klassentrakt Erdgeschoss:                        Turnsaalausgang
PH/CH-Saal, Klasse n. Bibliothek:               Hofausgang
 
6) BRANDSCHUTZPLAN (Aushang Eingangsbereich; Konferenzzimmer, Klassen, Funktionsräume)
 
                                                                                       
BUNDESGyMNASIUM und BUNDESREALGYMNASIUM ZELL AM SEE
im Auftrag des

BUNDESMINISTERIUMS FÜR UNTERRICHT UND KUNST

 
 
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
ZUR ABGABE VON KALIUMJODIDTABLETTEN AN DER SCHULE
 
Lieber Eltern!
 
Kaliumjodidtabletten sind eine wichtige Vorsorgemaßnahme, um Ihr Kind im Falle eines schweren Kernkraftwerksunfalls vor Schilddrüsenkrebs zu bewahren.
 
Sie haben diese Tabletten vielleicht schon kostenlos in der Apotheke besorgt. Damit können Sie Ihr Kind zu Hause wirkungsvoll schützen, wenn die Gesundheitsbehörden zur Einnahme der Tabletten auffordern.
Sollte im Falle eines Kernkraftwerksunfalls die Alarmierung jedoch während der Schulzeit erfolgen, kann Ihr Kind die erste Tagesdosis bereits in der Schule erhalten.
 
Für Internatsschüler/innen wird eine komplette Packung zu 6 Tabletten bereitgehalten. Die Abgabe der Tabletten an die Kinder erfolgt im Katastrophenfall streng nach den Anweisungen der Gesundheitsbehörden und nach Maßgabe Ihrer vorherigen Einverständniserklärung.
 
Wir ersuchen Sie um Ihre Einwilligung zur Verabreichung der ersten Tagesdosis von Kaliumjodidtabletten (der erforderlichen Dosis, wenn Ihr Kind Internatsschüler/in ist).
 
Bitte lesen Sie vor Ihrer Einwilligung das beiliegende Merkblatt aufmerksam durch!
 
Hochachtungsvoll
 
 
Die Direktion
 
"----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
ZUR ABGABE KALIUMJODIDTABLETTEN AN DER SCHULE
 
Name der Schülerin/des Schülers: ............................................................................................................
Geburtsdatum: .......................................................................
Name der/des Erziehungsberechtigten: ....................................................................................................
o                 JA, ich erteile die Einwilligung, meinem Kind im Katastrophenfall – nach Aufforderung durch die Gesundheitsbehörde – Kaliumjodidtabletten zu verabreichen und bestätige, dass mir für mein Kind keine Unverträglichkeiten beziehungsweise Gegenanzeigen gegen die Einnahme von Kaliumjodidtabletten bekannt sind.
(siehe Merkblatt für Eltern!)
 
o                 NEIN, ich erteile die Einwilligung nicht.
 
 
 
...........................................                                       ................................................................................
Datum                                                                     
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

 

MERKBLATT FÜR ELTERN

 

Abgabe von Kaliumjodidtabletten nach Kernkraftwerksunfällen

 

Warum sollen Kaliumjodidtabletten eingenommen werden?

 
Bei einem Kernkraftwerksunfall können radioaktive Stoffe, unter anderem auch radioaktives Jod, freigesetzt werden.
Das radioaktive Jod kann mit dem Wind über weite Strecken verbreitet werden und mit der Atemluft in den Körper gelangen.
Dort kann es in der Schilddrüse gespeichert werden.
Durch die Strahlenbelastung der Schilddrüse kann nach einigen Jahren gehäuft Schilddrüsenkrebs entstehen, wobei die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bei Kindern mindesten doppelt so hoch ist wie bei Erwachsenen. Durch rechtzeitiges Einnehmen von Kaliumjodidtabletten kann die Speicherung von radioaktivem Jod in der Schilddrüse verhindert werden.
Die Tabletten bieten jedoch keinen Schutz gegen andere radioaktive Stoffe oder gegen Strahlung von außen.
 
Wann sollen Kaliumjodidtabletten eingenommen werden?
 
DIE TABLETTEN DÜRFEN IM KATASTROPHENFALL NUR NACH ANORDNUNG DURCH DIE BEHÖRDEN EINGENOMMEN BZW. VERABREICHT WERDEN.
 
Folgende Vorgangsweise ist vorgesehen:
 
WARNUNG DURCH SIRENE ODER LAUTSPRECHERWAGEN
 
RADIO / TV EINSCHALTEN
 
NUR NACH BEHÖRDLICHER AUFFORDERUNG KALIUMJODIDTABLETTEN AN DIE KINDER UND JUGENDLICHEN AUSTEILEN
 
WEITERE BEHÖRDLICHE  VERHALTENSMASSREGELN ABWARTEN BZW. BEFOLGEN
 
Die Aufforderung kann auch während der Schulzeit erfolgen.
 
In diesem Fall ist die rasche Verabreichung der ersten Tagesdosis bereits in der Schule für den Schutz Ihres Kindes wichtig. Aus diesem Grunde wird in der Schule die erste Tagesdosis Kaliumjodid für Ihr Kind bereitgehalten. Für Internatsschüler liegt eine komplette Einzelpackung zu 6 Tabletten auf.
 
Für die Abgabe der Kaliumjodidtabletten im Schul- bzw. Internatsbereich ist das Vorliegen Ihres Einverständnisses erforderlich.
 

Wer soll Kaliumjodidtabletten einnehmen?

 
In erster Linie die besonders gefährdeten Zielgruppen, wie Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Bei stärkerer Belastung mit radioaktivem Jod ist die Tabletteneinnahme auch für 17- bis 45‑jährige Jugendliche und Erwachsene empfohlen. Schwangere und stillende Frauen erhalten Kaliumjodidtabletten bei stärkerer Strahlenbelastung ebenfalls im Rahmen der öffentlichen Bevorratung. Personen ab 46 Jahren wird die Einnahme der Tabletten wegen der Gefahr schwerer Nebenwirkungen abgeraten.
 
 
 
 

 

Wie werden die Tabletten dosiert bzw. eingenommen (Tagesdosis)?

 
Die Tabletten bzw. Tablettenteile werden zerdrückt und mit viel Flüssigkeit eventuell nach einer kleinen Mahlzeit eingenommen.
 
Altersgruppe                                                                                              Tagesdosis
Geburt bis unter 1 Monat                                                            ¼ Tablette
1 Monat bis unter 3 Jahre                                                            ½ Tablette
3 Jahre bis unter 13 Jahre                                                            1 Tablette
ab 13 Jahren, Erwachsene bis 45 Jahre                                               2 Tabletten
Schwangere und Stillende (max. 2 Tagesdosen)                                 2 Tabletten
 
Ärztliche Kontrollen nach der Einnahme sind erforderlich bei Kindern im 1. Lebensmonat, bei Schwangeren und Stillenden.
 

Wie sollen die Tabletten gelagert werden?

 
Die Tabletten müssen in der Packung verschlossen und vor Licht und Feuchtigkeit geschützt bei Raumtemperatur aufbewahrt werden. Die Lagerung in der Hausapotheke wird empfohlen.
 

Wer darf keine Tabletten einnehmen?

 
Unverträglichkeiten und Gegenanzeigen
 
Personen mit Jodüberempfindlichkeit
 
Personen, die an folgenden seltenen Erkrankungen leiden:
Dermatitis herpetiformis ...................................................... seltene Hauterkrankung
Jododerma tuberosum .......................................................... seltene Hauterkrankung
Pemphigus vulgaris ... .......................................................... seltene Hauterkrankung
Myotonia congenita  ............................................................. seltene Muskelerkrankung
Hypokomplementämische Vaskulitis................................... seltene Gefäßerkrankung
 
 
Im Zweifelsfall halten Sie bitte Rücksprache mit dem/der Hausarzt/ärztin. Sollte eine dieser Krankheiten oder Unverträglichkeiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, melden Sie dies bitte der Direktion der Schule oder Internats.
 
 
Nebenwirkungen:
 
Nebenwirkungen kommen bei vorschriftsmäßiger Einnahme selten vor.
 
Folgende Nebenwirkungen können vorkommen:
 
metallischer Geschmack
Erbrechen
Durchfall
Magenbeschwerden
Hautausschläge
Ruhelosigkeit
Herzklopfen
 
Bei Auftreten von Nebenwirkungen muss ärztlicher Rat eingeholt werden.
zum Artikel

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

In allen Schulen gibt es einen genauen Maßnahmenkatalog für den Fall eines Kernkraftwerkunfalls. Neben der bereits verfügbaren Lagerung einer ausreichenden Menge an Kaliumjodittabletten müssen zahlreiche Vorsorgemaßnahmen und Erhebungen durchgeführt werden. Betroffen sind davon alle nichteigenberechtigten Schülerinnen und Schüler, es geht v.a. auch um die Frage, ob bei einem Katastrophenanlassfall eine Entlassung aus der Schule erfolgen kann oder ob ein Verbleiben in der Schule zu erfolgen hat.

Um ihre Entscheidung zu erleichtern, möchten wir Ihnen dazu einige Informationen geben:

Aus untenstehender Karte (Österreichisches Umweltbundesamt - http://www.ubavie.gv.at) ersieht man die grenznahen Atomkraftwerke in Mitteleuropa. Eine Entfernungsmessung (mittels ENCARTA Weltatlas) ergibt folgende Entfernungen von Zell am See:

ORT                           Land              HR              Entfernung             
Isar  (Ohu)                  D                NNW              ~ 150 km  
Grundremmingen        D                NW                 ~ 220 km
Temelin                      CZ               NO                  ~ 235 km
Krsko                         Sk                SO                  ~ 255 km
Beznau                      CH                W                   ~ 340 km
Bohunice                   Slow.             O                   ~ 455 km


 
(HR: Himmelsrichtung vom Schulstandort aus gesehen)

 

Bei einer mittleren Windgeschwindigkeit von 50 km/h ergibt sich also eine Vorwarnzeit für Zell am See von 3 (ISAR) bis 5 Stunden  (Temelin, Krsko), bei einem Atomkraftwerksunfall in der Schweiz bleibt noch länger Zeit für Schutzmaßnahmen.

Da an dem Bundesschulgebäude (AHS, HAK/HASCH) keinerlei Schutzräume zur Verfügung stehen (wir wurden deshalb verpflichtet, für den Ernstfall Klebebänder für die Abdichtung der Fenster zu lagern!!), wäre eine Unterbringung einer großen Anzahl von SchülerInnen (eventuell für mehrere Tage) natürlich sehr problematisch.  Ich bitte Sie daher, folgende Punkte bei der Entscheidung, ob ihr Kind aus der Schule entlassen werden kann, zu berücksichtigen:

Außer bei einem Unfall in Bayern (mit direkter stürmischer) Nordwestwetterlage sollte in allen anderen Fällen doch genügend Zeit bleiben, den Wohnort (bei einem Zusammenbruch der öffentlichen Verkehrsmittel ev. sogar zu Fuß)  innerhalb der Vorwarnzeit zu erreichen. Dies gilt für alle Orte in einem Umkreis von rund 10 bis 15 km rund um das Schulzentrum. Sollte ihr Wohnort außerhalb dieser Zone liegen, wäre zu überlegen, ob ihr Kind nicht bei Verwanden, Bekannten oder Eltern von Freunden untergebracht werden könnte.

 

Einverständniserklärung Kaliumjodidtabletten (kaliumjodid-einverstndniserklrung.doc)

Gymnasium Zell am See
Terminkalender
Anmeldung zur Sprechstunde
Supplierplan
Stundenplan
BG BRG Zell am See BG/BRG
Zell am See
LEARNING GATEWAY Lernplattform
Lernwelt
Archiv Archiv TOP NEWS
Partner Links &
Kooperationen
Supplierplan Sitemap
eLSA eLearning im Schulalltag
eLC
Microsoft
Raiffeisen

© 2004- 2012 Gymnasium Zell am See