BRG Zell am See

Anmeldungen für den Besuch des Gymnasiums im Schuljahr 2012/2013:
Freitag, 10. Feb. 10:30 bis 14:00 Uhr und von Montag 20. Feb. bis Freitag, 2. März jeweils von 7:00 bis 13:30 Uhr im Sekretariat, 1. Stock
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

BRG Zell am See
aktuelle Termine:

6. Februar: Letzter Tag der Leistungsfeststellung im ersten Semester
8. Februar: Semesterkonferenz
10. Februar: Ausgabe der Schulnachricht (in der letzten Unterrichtsstunde)
Semesterferien in der Woche vom 13. bis 17. Februar


News:
Die Abgabe von nicht mehr gebrauchten Handys im Rahmen der JRK-Aktion ist im Sekretariat immer noch  möglich!

Neueinträge:
Safer Internet goes Parliament
My Exchange Year
Herzliche Gratulation!

Dienstag,
07.02.2012

gymzell.at
informations en français Info in English
informations en français Info in English
Rundschreiben des LSR f. Salzburg mit wichtigen Informationen. Weitere aktuelle Hinweise und (fremdsprachige) Informationsblätter findet man auf der Homepage des Landesschulrates für Salzburg: www.landesschulrat.salzburg.at
 
MASERNINFORMATIONSBLATT
 
Masern sind eine Viruserkrankung mit zweiphasigem Verlauf. Sie beginnen mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten.
Typisch sind am Beginn kalkspritzerartige weiße Flecken an der Mundschleimhaut. Der charakteristische Masernausschlag (bräunlich-rosa erhabene Hautflecken) entsteht am
3. – 7. Tag nach Auftreten der ersten Symptome.
Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren, breitet sich über Hals und Rumpf auf die Gliedmaßen (Extremitäten) aus und bleibt 4 – 7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine Schuppung zu beobachten.
Am 5. – 7. Krankheitstag kommt es zu einem Temperaturabfall, danach wieder zu einem Fieberanstieg.
 
Die Masernvirusinfektion bewirkt eine vorübergehende Immunschwäche von etwa 6 Wochen. Mögliche Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Bronchitis sowie die
Masern-Lungenentzündung und Entzündungen des Gehirns mit möglicher Todesfolge
oder häufiger lebenslanger Behinderung.
 
Entzündungen des Gehirnes mit 20- 30% Dauerschäden kommen bei 1 bis 2 Personen pro 1000 Erkrankten vor. Als Spätfolge kann es nach 6-8 Jahren zu einer schweren Erkrankung des Gehirnes mit neurologischen Störungen bis zum Verlust der Hirnfunktionen kommen.
 
Eine Masernerkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz.
 
Wie erfolgt die Ansteckung:
 
Masern sind eine der ansteckendsten Krankheiten und werden durch Einatmen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten, Niesen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus der Nase und dem Rachen übertragen. Geimpfte oder durch eine Erkrankung geschützte Personen können diese Infektionskrankheit nicht übertragen.
Das Masernvirus führt bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion und löst bei über
95 % der Ungeschützten Erkrankungen aus.
 
Wie lange dauert es von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung:
 
Der Zeitraum zwischen der Ansteckung mit den Masernviren und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt gewöhnlich 8-10 Tage bis zum Anfangsstadium, mit Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung und Fieber sowie 14 Tage bis zum Ausbruch des Ausschlages. Längere Abstände bis zu 18 Tagen sind möglich.
 
 
 
Wie lange sind Erkrankte ansteckend:
 
Erkrankte Personen sind bereits 5 Tage vor und 4 Tage nach Auftreten des Ausschlages ansteckend. Unmittelbar vor Erscheinen des Ausschlages ist die Ansteckungsfähigkeit am größten.
 
Wie kann man sich schützen:
 
Der wirksamste Schutz vor der Erkrankung ist die Impfung. Geimpft wird mit einem
3-fach-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln).
 
Als gesichert geschützt gelten Personen, die im Laufe ihres Lebens eine 2-malige Masern-Impfung erhalten haben.
 
  • Alle Personen bis zum 40-igsten Lebensjahr sollten sich vergewissern, ob sie eine
    2-malige Masern-Impfung erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, sollte umgehend eine Masern-Impfung verabreicht werden.
    Bei Personen die älter als 40 Jahre sind, ist ein natürlicher Schutz (durchgemachte Erkrankung) wahrscheinlich.

  • Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr haben Anspruch auf eine 2-malige kostenlose Masern-Impfung aus dem Impfkonzept des Landes. Dies ist über einen Impfgutschein (im Mutter-Kind-Pass oder Impfgutscheinheft enthalten) oder durch einen Ersatzgutschein des Arbeitskreises für Vorsorgemedizin (AVOS), Elisabethstraße 2, 5020 Salzburg, Tel.: 0662/887588-0 möglich.

  • Personen ab dem 19. Geburtstag können im Rahmen der Impfaktion der Apothekerkammer und der Ärztekammer geimpft werden. Sie erhalten dabei den Impfstoff zu einem reduzierten Preis von € 24,00. Ihr Hausarzt wird Sie um ein reduziertes Impfhonorar von € 12,00 impfen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.

  • Wenn Sie Kontakt mit einem Masernerkrankten gehabt haben, sind Sie als Kontaktperson einzustufen. Dadurch haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Impfung
    (= Abriegelungsimpfung) bei Ihrem Gesundheitsamt.
    Die Kontaktadressen sind im nächsten Punkt ersichtlich. Die Vornahme dieser Impfungen erfolgt in den Gesundheitsämtern.
 
Wie schützt man sich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten:
 
Als Kontaktpersonen gelten Personen, die mit einem Masernerkrankten in Kontakt gekommen sind (z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Familie).
Auf Grund der hohen Ansteckungsfähigkeit der Masernerkrankung sind alle Anwesenden in einer Einrichtung als Kontaktpersonen zu betrachten.
Bitte nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt (richtet sich nach Ihrem Wohnsitz) auf, wenn Sie Kontaktperson sind.
 
·         Magistrat Salzburg – Gesundheitsamt der Stadt Salzburg, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 0662/8072-4810
·         Bezirkshauptmannschaft Salzburg – Umgebung – Gesundheitsamt,
Karl-Wurmb-Straße 17, 5020 Salzburg, 0662/8180-5709
·         Bezirkshauptmannschaft Hallein – Gesundheitsamt, Schärfplatz 2,
5400 Hallein, 06245/796-6009
·         Bezirkshauptmannschaft St. Johann - Gesundheitsamt, Hauptstraße 1,
5600 St. Johann, 06412/6101-6205
·         Bezirkshauptmannschaft Zell am See – Gesundheitsamt, Stadtplatz 1,
5700 Zell am See, 06542/760-6709
·         Bezirkshauptmannschaft Tamsweg – Gesundheitsamt, Kapuzinerplatz 1,
5580 Tamsweg, 06474/6541-6505
 
Alle Kontaktpersonen, die keinen ausreichenden Schutz gegen die Erkrankung haben, sollen sich nach Möglichkeit innerhalb von 72 Stunden einer Masernschutzimpfung unterziehen, jedoch ist die Impfung auch danach sinnvoll und verträglich.
 
Alle Kontaktpersonen – diese sind zu erheben – haben Anspruch auf eine kostenlose Masernschutzimpfung. Diese wird als Abriegelungsimpfung bezeichnet. Bitte nehmen Sie diesbezüglich sofort mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt telefonisch Kontakt auf. Dieses wird die Durchführung der Abriegelungsimpfung organisieren.
 
Bestimmung des Schutzes durch eine Blutuntersuchung
 
Eine weitere Möglichkeit zur sicheren Bestimmung eines bestehenden Masernschutzes ist durch eine Blutabnahme = Bestimmung des Antikörpertiters gegeben.
Diese Blutabnahme wird dann empfohlen, wenn vermutet wird, dass kein sicherer Masernschutz gegeben ist und eine entsprechende Gefährdung einer Ansteckung besteht (z.B. schwangere Frauen die nicht geimpft werden können).
Dieser Test ist in folgenden Labors möglich:
 
Laboratorium Dr. Georg Mustafa:
Bergstraße 14, 5020 Salzburg, Tel: 0662/870960
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 17:00 Uhr und
                              Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr
 
Laboratorium Dr. Hans Richter:
Bergstraße 14, 5020 Salzburg, Tel: 0662/873703
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 17:00 Uhr und
                              Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr
 
Zentrallabor der Salzburger Landeskliniken (St. Johanns-Spital):
Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, Tel: 0662/4482-3806
Blutabnahme: Montag bis Freitag von 07:30 bis 11:00 Uhr
 
 
Das Testergebnis liegt in allen Labors innerhalb eines Tages vor. Die Kosten für diese Testung liegen bei € 21,26. Diese Kosten sind vom Betroffenen selbst zu bezahlen.
 
 
Der Landessanitätsdirektor:
Hofrat Dr. Christoph König

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