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Montag,
21.05.2012

Nur noch 45 Tage bis zum Schulschluss!
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Aktuelle Informationen von Schularzt Dr. Wolfgang Göttlicher zu Hepatitis A und B und der Impfung gegen humane Papillomvieren (HPV)
IMPFINFORMATIONEN:
 
Hepatitis A und B: sind Virusinfektionen und daher unbehandelbar, ihr Verlauf ist schicksalhaft.

Hepatitis A: nimmt mit zunehmenden Erkrankungsalter an Schwere zu, ab dem 40. Lebensjahr muss mit Todesfällen gerechnet werden. 
Die Impfung ist für alle empfohlen, insbesondere vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergarten, Schule, Heime, Militärdienst, Universität....)
Nach einer Grundimmunisierung besteht langjähriger Schutz – mindestens 10 bis 20 Jahre!
 
Hepatitis B: ist eine schwere Erkrankung! Weltweit leben mehr als2 Milliarden (!) Menschen mit bestehender oder abgelaufener Infektion, 350 Millionen Menschen sind chronisch infiziert. 25 % der chronischen Virusträger erleiden nach Jahren eine Leberzirrhose oder einen primären Leberzellkrebs und sterben daran. Die Grundimmunisierung erfolgt seit vielen Jahren bereits im Säuglinsalter, die WHO empfiehlt aber die Impfung auch für alle Erwachsenen. Zur Durchführung und weiteren Beratung der Impfung wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt.
 
Erreger: Meningokokken – in Europa Serogruppe B und C (gegen Serogruppe B bisher leider kein Impfstoff verfügbar) 
 
Eine Meningokokkeninfektion trifft besonders Kinder und Jugendliche (zwei Altersgipfel – 0 bis 5 Jahre und Pubertät bis etwa 25 Jahre). Sie beginnt aus völliger Gesundheit und kann binnen weniger Stunden zum Tode führen. Bei überstehen der Erkrankung sind Defektheilungen möglich. 
 
Der Impfstoff ist ab dem vollendeten 2. Lebensmonat bis zum Erwachsenenalter zugelassen und wird nur einmalig verabreicht. 
 
Weitere Beratung und Durchführung der Impfung beim Hausarzt oder Kinderarzt.
 
 
Impfung gegen humane Papillomvieren (HPV) 
 
Der neue Impfstoff richtet sich gegen die Typen 6,11,16,18, Typ 6 und 11 sind für über 90% aller Genitalwarzen verantwortlich.
 
Typ 16 und 18 verursachen über 70 % aller Gebärmutterhalskrebse. 
 
Der Impfstoff sollte für Mädchen und Frauen – möglichst vor Eintritt in das sexuell aktive Alter zur Anwendung kommen. Die Zulassung des Impfstoffes erstreckt sich derzeit auf Kinder und Jugendliche von 9 bis 15 Jahren (beiderlei Geschlechts) und erwachsenen Frauen von 16 bis 26 Jahren. (Ein Zulassungsverfahren für Frauen bis 45 Jahre läuft.) 
 
Die Impfung wird in 3 Teilen verabreicht (0,2, 6 Monate). Derzeit wird eine Impfschutzdauer für 5 Jahre garantiert, möglicherweise schützt die Impfung aber lebenslänglich. 
 
Aktuelle Stellungnahme der Österreichischen Krebshilfe zur aktuellen Diskussion der HPV-Impfung:
 
1. Die Österreichische Krebshilfe fordert die umfassende Untersuchung und Aufklärung aller näheren Umstände im Zusammenhang mit dem ungeklärten Todesfall einer jungen 19-jährigen Oberösterreicherin.
2. Nach allen bisher verfügbaren wissenschaftlichen Daten zur HPV-Impfung gibt es keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Tod des 19-jährigen Mädchens und der HPV-Impfung.
3. Die Österreichische Krebshilfe empfiehlt allerdings derzeit jenen Frauen, die verständlicherweise durch die mediale Berichterstattung der letzten Tage verunsichert sind, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
4. Jede gegebene HPV-Impfung zählt. Eine Verzögerung der 2. oder 3. HPV-Impfung um einige Tage oder Wochen führt nicht dazu, dass der Impfschutz verfällt und mit der Impfung neuerlich begonnen werden muss.
5. Die Prüfung aller bisherigen Meldungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der HPV-Impfung aufgetreten sind, hat nicht dazu geführt, dass der HPV-Impfstoff als unsicher eingestuft wurde, weder von der österreichischen Behörde (AGES) noch von der Europäischen Behörde (EMEA) oder der Amerikanischen Behörde (FDA).
 
Weitere Beratung und Durchführung der Impfung beim Hausarzt, Kinderarzt oder Gynäkologen.
 

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