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Hausübungen dienen der Vertiefung und Wiederholung des im Unterricht behandelten Stoffes und stellen somit ein Bindeglied zwischen Unterricht und der häuslichen Umgebung dar. Schülerinnen und Schüler finden diesbezüglich unterschiedliche Bedingungen vor, deren Bandbreite von großer Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder NachhilfelehrerInnen bis zur isolierten Alleinarbeit ohne jegliche Nachfragemöglichkeit reicht. Einzelne Hausübungen können daher nur bedingt als Leistungen im Sinne der Notenskala herangezogen werden, sehr wohl aber sind inhaltliche Vollständigkeit und Gründlichkeit sowie die regelmäßige Erfüllung (bzw. Pflichtvergessenheit) wichtige Aspekte der Mitarbeit. In diesem Sinne wird aber auch zu berücksichtigen sein, ob eine Hausübung reinen Übungszwecken (für leistungsschwächere SchülerInnen) dient oder als Leistungssoll aufgegeben und abverlangt wird.
Dementsprechende Regelungen und daraus folgernden Konsequenzen werden den SchülerInnen und Erziehungsberechtigten zu Beginn des Unterrichtsjahres bzw. im Anlassfall (z.B. bei notwendigen allgemeinen oder individuellen Fördermaßnahmen) von den jeweils unterrichtenen LehrrInnen bekannt gemacht! Die LehrerInnen und Lehrer des BG/BRG Zell am See sind bei der Aufgabe und Beurteilung der Hausübungen bemüht, Schülerinnen und Schüler als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen, diese beim selbstständigen Lernen zu begleiten bzw. zu unterstützen und zum lebenslangen Lernen zu führen und zu motivieren. |