Beschlossen vom SGA am 18.6.1993
Kurzfassung 2001; Überarbeitung 2006/07
VORWORT
Mit dem Ziel, einen überschaubaren und den Sicherheitserfordernissen entsprechenden Schulbetrieb zu ermöglichen, werden den SchülerInnen mit dem 9. Abschnitt des Schulgesetzes und der Verordnung des bm:bwk betreffend die SCHULORDNUNG eine Reihe von Pflichten auferlegt. Die im Schulgemeinschaftsausschuss beschlossene HAUSORDNUNG stützt sich auf diese allgemein gültigen Vorschriften bzw. zusätzlichen Erlässe und ergänzt sie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Erfordernisse an unserer Schule.
Die Hausordnung zielt darauf ab, durch die Vorgabe klarer Verhaltensregelungen Pflichten und auch Rechte bewusst zu machen und so das Zusammenwirken zu erleichtern.
Mögen die SchülerInnen erkennen, dass in jeder einzelnen Verhaltensanordnung gleichzeitig das Recht auf positive Mitgestaltung liegt.
Die Schulgemeinschaft am BRG Zell am See
Die vorliegende Kurzfassung setzt die Hausordnung keinesfalls außer Kraft, sondern ist als möglichst lesbare kurze Zusammenfassung des umfangreichen Originals zu sehen.
Selbstverständliches
Im Unterricht
Die Schulleitung
In der Klasse
16. In den Klassenräumen wollen wir in erster Linie etwas lernen. In sauberen und freundlichen Räumen fühlen wir uns wohler – daher tragen wir alle unseren Teil dazu bei!
17. Wir halten unsere Bankfächer sauber, schreiben auf Papier (und nicht auf die Bank) und stellen nach Unterrichtsende die Sessel auf die Bänke.
18. Klassenordner sind nicht dafür zuständig, von uns verursachte Verschmutzungen zu beseitigen – das machen wir selber – sondern kümmern sich um das Löschen der Tafel, Tafelkreide, Entleerung der Abfallbehälter und das Lüften der Klasse.
Essen und Trinken
Konsequenzen
25. Das oberste Prinzip bei etwaigen Verstößen gegen unsere Hausordnung heißt Wiedergutmachung, d. h. unentschuldigt versäumte Unterrichtszeit ist nachzuholen, absichtliche Verschmutzungen werden durch Putzeinsatz ausgeglichen, ...
26. Wenn die begründete Sorge besteht, dass das Verhalten einer Schülerin / eines Schülers nicht zu einer Schulveranstaltung (Schikurs, Projektwoche, etc.) passt, kann dies zu einem Ausschluss davon und stattdessen Ersatzunterrichtsbesuch führen.
19. Dass wir nur in der unterrichtsfreien Zeit Speisen und Getränke zu uns nehmen, ist klar.
20. In Funktionsräume nehmen wir keinerlei Speisen und Getränke mit.
21. Flaschen und Dosen entsorgen wir über die vorgesehenen Behälter.
11. Für Veranstaltungen und Aktionen in der Schule holen wir vorher die Genehmigung der Direktion ein.
12. Werbung im Schulbereich muss ebenso von der Direktion genehmigt werden; ausgehängte Plakete müssen mit dem Schulstempel versehen sein.
13. Änderungen persönlicher Daten melden wir im Sekretariat.
14. Fundgegenstände von größerem Wert geben wir im Sekretariat ab, gefundene Kleidungsstücke etc. hinterlegen wir beim Schulwart.
15. Im Schulhaus tragen wir aus hygienischen Gründen Hausschuhe, auch deshalb, weil wir damit zur Sauberkeit im Haus beitragen. Tragen wir Straßenschuhe und verschmutzen die Gänge und Räume – können wir zu einem nachmittäglichen Putzeinsatz verpflichtet werden.5. Wir bringen stets die notwendigen Unterrichtsmittel mit und halten sie in funktionsfähigem Zustand.
6. Die Einrichtungen und Anlagen der Schule behandeln wir schonend; Schäden melden wir dem Schulwart oder der Schulverwaltung.
7. Die Unterrichtszeiten halten wir verlässlich und pünktlich ein.
8. Während der Unterrichtszeit – einschließlich der Pausen – verlassen Schüler den Schulbereich nur nach Genehmigung durch eine/n LehrerIn.
9. Wir bleiben dem Unterricht nur beim Vorliegen rechtfertigender Gründe fern. Vorhersehbares Fernbleiben melden wir rechtzeitig vorher.
10. Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn noch kein/e LehrerIn in der Klasse ist, melden dies die SchülerInnen in der Administration.
1. Schüler und Lehrer wollen zur Schule gehen und arbeiten daher an der Gestaltung des Alltags mit.
2. Wir verhalten uns in der Gemeinschaft der Klasse und Schule verantwortungsbewusst, hilfsbereit, verständnisvoll, höflich und ehrlich.
3. Wir vermeiden unnötigen Lärm, Verspottungen und Beleidigungen und verzichten auf jegliche Gewalt.
4. Wir achten fremdes Eigentum und wollen stets bei der Wahrheit bleiben.