BRANDSCHUTZORDNUNG 1. EINLEITUNG Die folgende Brandschutzordnung gibt wichtige Verhaltensweisen zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und zur Verhinderung von Schäden durch Brände, sowie über das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung gilt auch für alle anderen möglichen Katastrophenfälle! Im Rahmen einer Räumung (Räumungsübung) sind alle Maßnahmen und Anordnungen ernsthaft und ordnungsgemäß durchzuführen und einzuhalten!
2. VERANTWORTLICHKEIT UND ZUSTÄNDIGKEIT Für die Brandsicherheit der gesamten Schule sind folgende Personen zuständig: Schulleitung: Dir. Mag. Rainer Hochhold Brandschutzbeauftragter: Mag. Thomas Stöger Stellvertreter: Mag. Peter Graf Brandschutzwarte: Prof. Mag. E. Sumetsberger, Schulwart P. Rusler Alle den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen sowie aller anderen Lehrpersonen (Verantwortliche) sind unverzüglich zu befolgen. Ebenso sind ihnen alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit bekannt zu geben.
3. VORBEUGENDE MAßNAHMEN 3.1 Ordnung und Sauberkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Brandschutz. Die diesbezüglichen Bestimmungen in der Hausordnung, insbesondere auch hinsichtlich der Verwendung von elektrischen Geräten, Aufenthalt in den Klassen, Klassenraum-gestaltung usw., sind zu beachten ! 3.2 Flucht- und Verkehrswege sind in voller Breite freizuhalten. Alle ins Freie führenden Türen müssen (während des Schulbetriebes) unversperrt sein. 3.3 Fahrzeuge und Fahrräder dürfen nur derart abgestellt werden, dass Verkehrswege, insbesondere die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen, nicht behindert werden. 3.4 Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen, Schilder und sonstige Einrichtungen, welche die Sicherheit der Schule betreffen, dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt, entfernt oder zweckwidrig verwendet werden. 3.5 Bei der Lagerung, Verwendung und Entsorgung leicht brennbarer Materialien ist besondere Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. 3.6 Der unbeaufsichtigte Umgang mit offenem Feuer und Licht ist im gesamten Schulgelände verboten.
4. VERHALTEN IM ALARMIERUNGSFALL
In allen Gefahrensituationen gilt: RUHE bewahren!
4.1 Bei Ertönen des Alarmierungssignals (lang anhaltendes Glockenzeichen): · Auf Informationen und Anweisungen des/r Lehrers/Lehrer achten! · Schulgebäude (wenn möglich) klassenweise auf den vorgesehenen Fluchtwegen in Richtung Sammelplatz (Rasensportplatz) verlassen! · Ruhe und Ordnung beachten: Kein Laufen, Drängen (Gefahr: Stiegen!) · Ist eine Klasse ohne Aufsicht, bleiben die Schüler vorerst in der Klasse und machen sich einem/r Lehrer/in der nächstliegenden Klasse bemerkbar! · Auf Vollzähligkeit achten, dem/r Lehrer/in Hinweise auf abwesende Schüler geben! · Am Sammelplatz ruhig und geordnet auf weitere Anweisungen warten, · Schulgebäude erst nach Freigabe betreten.
Sollte eine Alarmierung in einer unterrichtsfreien Zeit (Freistunde, Pause) erfolgen:
· die Anweisungen Verantwortlicher befolgen! · Schulgebäude ruhig und geordnet zum Sammelplatz hin verlassen! · Am Sammelplatz bei Lehrer/in der folgenden Unterrichtsstunde melden!
DRINGENDE UND UNBEDINGTE ALARMIERUNG: lang anhaltendes Glockenzeichen und Sirenenton!
4.2 Im Katastrophenfall:
Falls ein Verlassen des Schulgebäudes nicht bzw. nur unter Gefahr (z.B. Rauch) möglich ist: · im Raum verbleiben, Türe schließen, allenfalls Fenster öffnen! · sich (den Einsatzkräften) bemerkbar machen! · unter keinen Umständen allein die Klasse verlassen (Erstickungsgefahr, ...) ! 5) Fluchtwege (bei Räumung ohne ersichtliche Gefahrenquelle): Verwaltungstrakt Obergeschoss: Stiege, West- oder Hofausgang Verwaltungstrakt Erdgeschoss: Westausgang Klassentrakt 2. Obergeschoss: Glasstiege, Ostausgang Klassentrakt 1. Obergeschoss: Glasstiege, Ostausgang Klassentrakt Erdgeschoss: Turnsaalausgang PH/CH-Saal, Klasse n. Bibliothek: Hofausgang 6) BRANDSCHUTZPLAN (Aushang Eingangsbereich; Konferenzzimmer, Klassen, Funktionsräume) |