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Samstag,
19.05.2012

Nur noch 48 Tage bis zum Schulschluss!
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Regelungen für die Benützung der Bibliothek bzw. das Entlehnen von Medien

BIBLIOTHEKSORDNUNG DER ZENTRALEN SCHULBIBLIOTHEK

  VON BRG/BG, BHAK UND BHAS

 

  

1. Bitte keine Taschen, Getränke oder Speisen in den Bibliotheksraum mitnehmen und darauf achten, dass alles Laute möglichst vermieden wird.

 

2. Alle SchülerInnen und LehrerInnen können sämtliche in der Bibliothek befindlichen Medien (Bücher, Zeitschriften, Platten etc.) benützen und - mit wenigen gekennzeichneten Ausnahmen - entlehnen. Der gesamte Bestand ist allen BenützerInnen frei zugänglich. Entlehnte Bücher, Zeitschriften etc. dürfen an Familienangehörige weitergegeben werden, nicht aber an hausthaltsfremde Personen. In jedem Fall haftet der/die Entlehner/Entlehnerin. Die urheberrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Fall einzuhalten.

 

3. Bitte unbedingt alle vom Standort entfernten Medien (Bücher, Zeitschriften etc.) immer an den richtigen Platz zurückstellen, damit alles jederzeit rasch auffindbar ist.

 

4. Entlehnvorgang:

- Buchkarte aus dem Buch nehmen; bei Zeitschriften einen der bei den Zeitschriften aufliegenden grünen Zettel verwenden

- Namen in der Spalte „Lesernummer“ und Klasse sowie Schule in der Spalte „Lesergruppe“ eintragen (bei Erwachsenen „E“); bei Zeitschriften auch Jahrgang (z.B. 1996) und Heft (z.B. 4)  angeben

- auf der Buchkarte und auf dem Fristzettel den letzten Tag der Entlehnfrist eintragen lassen (Stempel); dann die Buchkarte der Bibliotheksaufsicht geben

 

5. Entlehnfristen:

- bei Büchern drei Wochen

- bei allen anderen Medien eine Woche

- eine einmalige Fristverlängerung ist möglich, dazu bitte das Entlehnte mitnehmen und die Verlängerung  eintragen lassen

 

 

6. Bücher wie Lexika, Wörterbücher oder wichtige Handbücher können nicht entlehnt werden. Dies ist in den Büchern vermerkt. Es besteht aber die Möglichkeit, sie kurzfristig zum Gebrauch in einer Unterrichtsstunde  (nicht für Schularbeiten!) oder zum Kopieren aus der Bibliothek zu nehmen.

 

7. Alle Beschädigungen bitte umgehend der Bibliothekaufsicht mitzuteilen. Nur bei Verlust oder schwerer Beschädigung ist Ersatz zu leisten.

Bei Spielen bitte sofort mitteilen, wenn etwas fehlt oder kaputt ist, da immer der/die Benützer/-in haftet. Bei jeder Benützung eines Spiels - auch in der Bibliothek - ist der Name in die beigegebene Buchkarte einzutragen.

 

8. Einige wenige Bücher sind für die Dauer eines Schuljahres in anderen Räumen aufgestellt und dort benützbar. Ein Hinweis darauf findet sich bei der jeweiligen Systematikgruppe.

 

9. In Ausnahmefällen sind Abweichungen von den angeführten Regelungen möglich, wenn sie mit dem Bibliothekar abgesprochen wurden.


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