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Bei Unfällen in der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schulliegenschaft besteht für alle Schülerinnen und Schüler Versicherungsschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). Ausnahmen gibt es aber bei Hubschrauberbergungen im alpinen Bereich (Wandertage, Skikurse, Sportwochen, …) |
Im Zusammenhang mit aktuellen Meldungen in den Tageszeitungen möchten wir (erneut) darauf hinweisen, dass bei Unfällen im alpinen Bereich seitens der AUVA nur ein Vertrag mit dem ÖAMTC abgeschlossen wurde, sodass dem Unfallopfer bei der Bergung durch ein privates Unternehmen erhebliche Zuatzkosten in Rechnung gestellt werden können. Seitens der AUVA wird daher der Abschluss einer privaten Versicherung v.a. auch hinsichtlich aller anderen alpinen Freizeitunfälle (bereits für rund 5 Euro erhältlich, ein Versicherungsschutz ist aber oft z.B. auch durch die Mitgliedschaft bei alpinen Vereinen, privaten Unfallversicherungen oder unter gewissen Umständen sogar Kreditkartenunternehmen inkludiert) empfohlen! |