Hinweise zur Anmeldung für die ersten Klassen für das Schuljahr 2012/13
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule und hoffen, dass wir Ihr Kind im Schuljahr 2012/13 als Schüler oder Schülerin einer ersten Klasse im Gymnasium Zell am See begrüßen dürfen. Mit folgenden Hinweisen wollen wir Ihnen das Anmeldeverfahren erleichtern. Gerne können Sie auch einen persönlichen Gesprächstermin mit Direktor Mag. Rainer Hochhold, Administratorin Prof. Mag. Gabriele Jauck oder einem unserer Bildungsberater, OStR. Mag. Josef Neudorfer und Prof. Mag. Andreas Deschka, vereinbaren, wenn Sie weitere Informationen oder eine Beratung wünschen. Voranmeldung: Termin: Freitag, 10. Februar 10:30 bis 14:00 Uhr und ab 20. Februar bis 2. März 2012, Montag bis Freitag von 800 – 1400 Uhr Ort: Sekretariat des BG/BRG Zell am See, Verwaltungstrakt, 1. Stock Vorlage: das ausgefüllte Datenblatt, Schulnachricht des 1. Semesters der 4. Klasse VS Meldezettel (nur wenn Hauptwohnsitz nicht in Österreich ist) Aufnahmevoraussetzungen: Im Jahreszeugnis der vierten Klasse Volksschule werden die Fächer „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ mit "Sehr gut" oder „Gut“ beurteilt. Wenn die Beurteilung in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“ „Befriedigend“ lautet, kann die Schulkonferenz feststellen, dass der Schüler/die Schülerin auf Grund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen des Gymnasiums genügen wird. Dann ist eine Aufnahme ohne Aufnahmsprüfung möglich. Lautet die Beurteilung in „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“ „Befriedigend“ (ohne Konferenzklausel) oder „Genügend“, ist die erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung Voraussetzung für die Aufnahme ins Gymnasium. Aufnahmeprüfung (falls erforderlich): Termin: in der letzten Schulwoche; Anmeldung bis Montag, 2. Juli am BG/BRG Zell am See möglich ORT: BG/BRG Zel am See Bestätigung der Anmeldung (unbedingt erforderlich!) Termin: Freitag, 6. Juli, Montag und Dienstag, 9. und 10. Juli, von 800 – 1400 Uhr Ort: Sekretariat des BG/BRG Zell am See Vorlage: Jahreszeugnis der 4. Klasse Volksschule WAHLGEGENSTÄNDE: Textiles Gestalten und Werken oder Technisches Werken? Textiles Gestalten und Werken (TGW) bedeutet für Mädchen und Knaben gleichermaßen Spaß am Gestalten und Experimentieren, Freude am Umgang mit neuen Techniken und Materialien, sowie die Entfaltung der eigenen Fantasie und Kreativität in verschiedenen textilen und nicht-textilen Bereichen. Im Technischen Werken werden Schülerinnen und Schüler zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen Problemen, zum technischen Denken und zur Handhabung von Werkzeugen und Maschinen angeleitet. Bei einer eventuell notwendigen Rücknahme der Anmeldung bitten wir um umgehende Verständigung!
|