Anmeldung für eine höhere Schulstufe - Ummeldung von einer anderen Schultype - Anmeldung aus einer ausländischen Schule Wichtig ist meist die Prüfung, ob alle erforderlichen Unterrichtsgegenstände in ausreichendem Maße in der bisherigen Schullaufbahn unterrichtet und positiv abgeschlossen werden konnten. Dazu ist die Vorlage von (einem oder mehreren) Zeugnissen erforderlich. Eventuell nicht besuchte oder nicht unterrichtete Gegenstände können in Form einer Feststellungsprüfung (Termin in Absprache) nachgeholt werden, bis zur erfolgreichen Ablegung dieser Prüfung erfolgt die Aufnahme und der Schulbesuch als "außerordendlicher Schüler". Zur Klärung ev. Einstufungsprüfungen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme bzw. ein persönliches Gespräch.
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